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Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 11.11.2005, 12:32
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Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht

Habe ein Problem mit einer prozessualen Vertretung meines Onkels vor einem Amtsgericht.

Laut Sitzungsprotokol des AG war ich Vertreter/Bevollmächtigter meines Onkels. Habe nun eine Unterlassungserklärung einer Rechtsanwaltskammer erhalten, mit dem wesentlichen Inhalt, ich sei rechtsbesorgend tätig geworden, was gegen das RebG verstoße!

Meines Erachtens trifft dies nicht zu, da ich nicht geschäftsmäßig, sondern erst- und einmalig aufgetreten bin.

Was meint Ihr?
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Alt 11.11.2005, 18:33
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AW: Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht

Und damit auch wir keine Unterlassungserklärung von einer Rechtsanwaltskammer bekommen, möchte ich Sie bitten, sich an die Forenregeln zu halten.

Zitat:
Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!):

Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen!
Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

RICHTIG:
Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

ODER

Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen."

Bitte beachten Sie diese Regeln.

Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich!
Möglicherweise können Sie als "Opfer" nachvollziehen, welchen Zweck diese Regeln haben.
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