Dies ist eine Diskussion zu Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht innerhalb des Forums Standesrecht
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| Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht Laut Sitzungsprotokol des AG war ich Vertreter/Bevollmächtigter meines Onkels. Habe nun eine Unterlassungserklärung einer Rechtsanwaltskammer erhalten, mit dem wesentlichen Inhalt, ich sei rechtsbesorgend tätig geworden, was gegen das RebG verstoße! Meines Erachtens trifft dies nicht zu, da ich nicht geschäftsmäßig, sondern erst- und einmalig aufgetreten bin. Was meint Ihr? |
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| AW: Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht Und damit auch wir keine Unterlassungserklärung von einer Rechtsanwaltskammer bekommen, möchte ich Sie bitten, sich an die Forenregeln zu halten. Zitat:
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