Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen RDG? innerhalb des Forums Standesrecht
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| Verstoß gegen RDG? Wenn sich jemand mit den Rechtlichen Aspekten der Selbstverteidigung beschäftigt, sich über das Notwehrrecht informiert und anschließend darüber in einer Zeitschrift einen Artikel veröffentlicht. Ist dies dann eine unerlaubte Rechtsberatung? Ich denke nicht, da es ja nicht um einen konkreten Fall geht, sondern nur um die (für Laien verständliche)Interpretation der Gesetze. Oder bin ich da falsch gewickelt? MfG Carsten PS: angenommen derjenige ist kein Jurist! |
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| AW: Verstoß gegen RDG? Zitat:
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| AW: Verstoß gegen RDG? Nein, hierin liegt kein Verstoß gegen das RDG. |
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| AW: Verstoß gegen RDG? § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd. (3) Rechtsdienstleistung ist nicht: 1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten, 2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, 3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht, 4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift, 5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien, 6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Verstoß gegen RDG? Hallo, ich bedanke mich ganz herzlich! MfG Carsten |
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| AW: Verstoß gegen RDG? ..... jede Meinung zählt auch die "juristische". Die Interpretation von Gesetzen oder deren Auslegungen und Auslegungsformen bei Berücksichtigung aller Tatsachen und Werturteile innerhalb des tatsächlichen Lebens und Kultur kann gar keine Rechtsberatung in Exklusivität sein, wie stets die Erfordernis von Entscheidungen der Bundesgerichtshöfe beweist. Wäre nicht beinahe jeder 2. Politiker selbst Jurist, wäre dieses Gesetz zum Schutz eines Berufsstandes schnell und fairerweise in ein RWG (Werkvertrag) geändert. An dieser Stelle gratuliere ich allen Ärzten, Apothekern, Kaminkehrern, ..und sonstigen Monopolisten,... Sorry, auch dieses war und ist natürlich nur meine persönliche Meinung! Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Verstoß gegen RDG? >Nein. Meistens ist es allerdings Unsinn. Es ist doch kein Unsinn, wenn sich Bürger damit beschäftigen, sondern sogar ganz im Gegenteil. Manchmal nutzt es auch dazu, dass sich die rechtswidrige auch tödliche Praxis (http://www.ndrtv.de/doku/20030305_pfusch_justiz.html , http://justiz.ju.funpic.de ), die von Juristen über 50 Jahre getätigt wird wegen der Intervention eines Bürgers ändert und man zB. das ganze Polizeipräsidium aufgrund der Strafanzeige eines juristisch sogenannten miderwertigen Proleten oder das NICHTS darüber belehrt wie korrekt vorzugehen ist uvam.: Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm, inobjektive Ermittlungen und der nicht strafbare unterstellte Glaube Staatsanwaltschaft Bielefeld 26 Js 306/09, Oberstaatsanwältin Ruth Dringenberg-Enders Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2 Zs 3861/09, Oberstaatsanwalt Henning-Michael Lenz Haftbefehl, Aussagen der Polizeibeamten, Vermerk und Einstellungen der Staatsanwaltschaft. http://justiz.ju.funpic.de und http://justiz.ju.funpic.de/beitraege...6109gesamt.pdf Nur allein gegen justiziellen Mord (jeder Zeit sitzen etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen und mehr als 100 bringe sich jedes Jahr dort um) oder andere rechtliche juristische schwinierien und Verbrechen sagen doch weit weniger als 10% aller Juristen etwas oder sind entsprechend aktiv ca. 1%. Im Gegenteil 30% tätigen es selbstverständlich und 40% decken es ab skrupellos und vollkommen gewissenlos als selbstverständlichkeit für die man sich sogar noch zu höheren Wesen hochstilisiert. Esther Vilar: "Der betörende Glanz der Dummheit". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008: Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" Das wichtigste in der Justiz ist das Ansehen der Person und daran wird selbst unter Juristen, die es ja schließlich beurteilen können müßten, die Qualität von Juristischen Beiträgen beurteilt: Falscher Staatsanwalt als Fälscher vor Gericht Schwindel Jurist ohne juristische Ausbildung und ohne juristische Kenntnisse bei der Staatsanwaltschaft mit steiler Karriere Das Examenszeugnis kam aus Mecklenburg-Vorpommern und war gefälscht, doch niemand schöpfte Verdacht. Also konnte der Mann sein Referendariat absolvieren und legte so den Grundstein zu seiner "Juristen-Karriere". Die Ausbildungsstationen bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe und beim Amtsgericht Pinneberg, wo er auch vor Gericht für die Staatsanwaltschaft auftrat, passierte er problemlos. Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Mark Müller narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. Mark Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer, Schläger alle standen vor dem Betrüger in der schwarzen Robe. Ich habe meist milde Strafen gefordert, sagt er, stolz auf seinen großen Bluff. Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben" Mehr Schein als Sein: Psychiatrie Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter. Darf man es bedauern, dass Gert Postel, ein Hochstapler mit Kultstatus, der sich selbst bezeichnet als "ein Nichts", "ein ehemaliger Postbote mit mittlerer Reife", die ihm vom sächsischen Sozialministerium angetragene Chefarztstelle der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf - dotiert mit einer C4-Professur an der TU Leipzig - nicht angenommen hatte? Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden, wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen Schein. Jeder Bürger sollte und darf sich mit Recht beschäftigen und wird dabei alsbald feststellen, dass Justiz schizophren ist und insgesamt geisteskrank ist, dabei aber Macht und Gewalt tätigt und dafür bezahlt wird. >An dieser Stelle gratuliere ich allen Ärzten, Apothekern, Kaminkehrern, ..und sonstigen Monopolisten,... Sorry, auch dieses war und ist natürlich nur meine persönliche Meinung! Entsprechend habe ich eine Selbstanzeige getätigt, weil ich als Beton- und Stahlbetonbauer Rechtsanwälte schon seit vielen Jahren rechtlich berate. http://zentrumsforen.net/beschwerdez...e/911.html#913 Schauen wir in das RDG und wir stellen fest, dass das ebenfalls nicht erlaubt ist. Seit über einem Jahr weigert man sich gegen mich vorzugehen! Im übrigen ist die Rechtsberatung gar nicht wie es von der Presse etc. vorgelogen wird mit dem RDG zum bisherigen Recht gelockert worden, sondern: Das Rechtsberatungsgesetz was wurde am Nazigesetz von 1935 im RDG geändert? http://zentrumsforen.net/beschwerdez...osts/4313.html Was sagt Angela Merkel dazu, selbst dass Mittellose dem Anwaltszwang unterliegen obwohl diese sich bei inanspruchnahme eines solchen strafbar machen schränkt diese nicht in ihren Rechten ein, weil diese ja ebenfalls die Möglichkeit habe selbst Anwalt zu werden: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406 Und nun schauen wir uns mal den alten §79 ZPO und den neuen im Vergleich an, die gleichzeitig mit Einführung des RDG geändert worden sind: http://www.buzer.de/gesetz/7030/al12887-0.htm |
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| AW: Verstoß gegen RDG? Zitat:
Was soll uns dein Geschwätz eigentlich sagen? |
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| AW: Verstoß gegen RDG? Siehe: Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen: http://zentrumsforen.net/beschwerdez...osts/4331.html Da wird man dann halt in Handschellen abgeführt: http://zentrumsforen.net/beschwerdez...osts/4368.html Das ist so in Ordnung sagt auch das Landesjustizministerium und Angela Merkel. Insoweit sollte man sich den Beitrag dort auch durchlesen bevor man von Geschwätz spricht. Außerdem ist dem Beschwerdeführer im folgenden beiden Fällen PKH nicht gewährt worden: Richter Dr. Martin Fleuß 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder sonstige Rechte, wenn "unerhörte Aussagen" vorhanden sind. http://zentrumsforen.net/beschwerdez...osts/4363.html , http://justiz.ju.funpic.de Kein Anspruch auf ein faires Verfahren bei rechtlichen Verfahren Verwaltungsgerich Düsseldorf 20 K 8180/08 (Richter Dr. Martin Fleuß), Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan Barden http://justiz.ju.funpic.de Dh. es wurde noch gar kein PKH Antrag gestellt, sondern es wurde beantragt die Berufung zuzulassen und das ohne Anwalt. Es wurde nachgewiesen, dass mehr als 40 Anwälte mit dem einlegen der entsprechenden Rechtsmittel beauftragt wurden und das abgelehnt haben, bei Haftungsfreistellung aber evtl. wegen der Mittellosigkeit evtl. kostenlos tätig sein müssen. (Bei der Beautragung hat sich der Beschwerdeführer nach der Ansicht von Angela Merkel, Roswitha Müller-Piepenkötter, Richter Gaßmann LG-Bielefeld, Richterin Anke Weilert AG-Minden wieder strafbar gemacht . Ensprechend kann man sich bei Fragen diesbezüglich auch an diese Personen wenden.) Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen". http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...uebersicht.asp Es wurde desweiteren beantragt einen Notanwalt zu bestellen. Alle diese Anträge wurden in einen einzigen PKH Antrag für beide Rechtsfälle von den Richtern umgewandelt, der wegen der völligen Aussichtlosigkeit der Rechtssache abgewiesen wurde. Sämtliche anderen Anträge sind unter den Tisch gekehrt worden. In beiden Verfahren wurde nun nichtanwaltlich vertreten Verfassungsbeschwerde eingelegt, die angenommen wurde. Das man PKH beantragen kann hatte in dem oben genannten Strafverfahren ebenfalls nichts mit einer Strafbarkeit zu tun und war auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Es hat ganz allein ausgereicht Mittellos zu sein (nein, es hat sogar ausgereicht unterstellterweise Mittellos zu sein, weil ca. 2 Jahre zuvor eine EV abgegeben worden ist.) unabhängig davon ob ein PKH Antrag gestellt wurde oder gestellt werden wird. PKH: Prozeßkostenhilfe: Zweierlei nahezu entgegengesetzte Ziele charakterisieren die Vorschrift. Einerseits soll sie dem mittelosen Bürger den Zugang zum Gericht eröffnen. Andererseits soll sie ihn gerade davon abhalten. Baumbach/Lauterbach §114 ZPO Rn. 2 Die Regelung ist in typisch deutschem Perfektionismus, den Grunsky NJW 80, 2048 nicht sieht, zwar im Interesse der Einzelfall-Gerechtigkeit gut gemeint. Sie ist jedoch so kompliziert, daß man sie kaum noch verstehen kann. Was der Gesetzgeber gerade solchen Menschen zumutet, für die er Vorschriften schafft, in diesem Fall also vorwiegend Bürgern mit geringem Einkommen oder Vermögen und erfahrungsgemäß allenfalls knapp durchschnittlichen Rechtskenntnissen, streift die Grenze des Grotesken (Krit auch Schachtel NJW 82, 89). ...Keineswegs ist der Zivilrichter verpflichtet, in die letzten Verästelungen des Sozialrechts zu leuchten,... Baumbach/Lauterbach §115 ZPO Rn. 2/49 http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm Siehe auch: Pfusch in der Justiz, NDR 05.03.2003: "Für die Berufung ist kein Geld da" http://justiz.ju.funpic.de Es kann auch an Grundvermögen liegen, dass keine PKH gewährt wird etc. Außerdem kommt es auch vor dass erstinstanzlich PKH abgelehnt wird, weil die Rechtssache völlig aussichtslos ist und in der nächsten Instanz, wenn man es schafft dort hinzukommen, PKH nachträglich bewilligt wird. Obwohl gerade die Juristen dem Bürger unablässig wie ein Wasserfall eine rechte und gerechte Justiz eintrichtern und einhämmern verstehen diese nicht, wenn der Bürger nicht versteht, dass die Justiz eine Lotterie ist: http://www.lawblog.de/index.php/arch...ehen/#comments Geändert von sagabona (25.02.2010 um 01:55 Uhr). |
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| AW: Verstoß gegen RDG? Wenn du gelernt hast, das, was du sagen willst, in lesbarer Form zu verfassen, werde ich es auch lesen. Deine - dadaistisch anmutende - Collagentechnik von Satz- und Zitatfetzen lässt jeden roten Faden vermissen und deshalb ist dein Text schlicht nicht lesbar. |
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