Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen § 8 I RBerG? innerhalb des Forums Standesrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 19:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Folgender Sachverhalt:

Person A schreibt in einem deutschen Juraforum schon seit längerer Zeit Beiträge. Zwar hat er nie Rechtswissenschaft studiert, doch fühlt er sich dennoch ausreichend beschlagen, um dort auf Beiträge zu antworten, er hat auch schon den ein oder anderen kniffligen Sachverhalt gelöst. Unter anderem hat er B, C und D geholfen, die - in Missachtung der Forenregeln - ihre rechtlichen Probleme im Forum geschildert haben, dann, nach Aufforderung, aber ihre Beiträge in "fiktive" Form umschrieben. Zwar wusste A, dass es sich bei den Beiträgen um tatsächliche Sachverhalte handelte, doch ist er der Ansicht, solange die Beiträge am Ende fiktiv seien, sei ja alles in Ordnung. Hat A gem. § 8 I RBerG ordnungswidrig gehandelt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 13:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Hm,

habe gerade keinen Kommentar bei mir, musste das ganze aber mal in ner Hausarbeit bearbeiten.

Wenn ich mich recht erinnere, dürfte bei A kein Problem im Hinblick auf "fremde Rechtsangelegenheiten besorgen" iSd § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG bestehen. Es handelte sich um fremde Rechtsangelegenheiten, und A hat hierzu Ratschläge abgegeben.
Da er wusste, dass es sich um fremde Angelegenheiten handelt, bestand auch Vorsatz im Hinblick auf alle Tatbestandsmerkmale. Das A die beratenen Personen dazu veranlasst hat, zu kaschieren, dass es sich um reale Fälle handelt, ist meiner Erachtens unbeachtlich.

Das einzige Problem könnte sich bei dem Merkmal "geschäftsmässig" stellen. Zwar ist hierfür IIRC nicht erforderlich, dass die Rechtsbesorgung gegen Geld erfolgt, allerdings bedarf es einer gewissen Regelmässigkeit. Ob die bei drei vereinzelten Fällen schon gegeben ist, halte ich zumindest für fragwürdig.

Aber wie gesagt, ohne Kommentar ist das etwas schwierig zu beurteilen, würde also selber nochmal recherchieren.

LG,

BeneQ
Ich danke dir, ich hatte auch in Erinnerung, dass das Merkmal geschäftsmäßig sehr weit ausgelegt wird. Für mich ist der Fall (zusätzlich, wenn mann noch D, E und F hinzudenkt) subsummierbar - vielleicht sollte das zu denken geben!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 14:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

-Abwandlung: die User B-F haben sich von Anfang an an die Forenregeln gehalten. Ändert sich dadurch etwas an der rechtlichen Bewertung?

-Wie sieht es aus, wenn A in seinen Antwortpostings folgende Anweisungen gegeben hat:

a) "Man braucht einer polizeilichen Vorladung nicht zu folgen."

b) "Der Betroffene sollte sich einen Anwalt nehmen."

c) "Auch mündliche Verträge sind grds. rechtswirksam."

d) "Bei der Geschäftstelle des Amtsgerichts findet man Hilfe."

e) "Der Betroffene sollte sich entschuldigen und Reue zeigen."

f) "Sich einen Rechtsanwalt zu nehmen oder zu den Vorwürfen zu schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern jedermanns sakrosanktes Recht."


Ciao,

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 16:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

b) schließe ich, ohne einen Kommentar zu konsultieren, beim Rest ist es denke ich ähnlich, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 19:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Ich denke, dass das RBerG nicht das Papier wert ist, auf dem es steht, u.a. eben wegen solchen Auslegungsschwierigkeiten. Die einzige sinnvolle Handhabung ist daher mE eben die, nur auf fiktive Fälle zu antworten, sich aber ansonsten keinen Zwang anzutun.
Nur eins sollte klar sein: Man übernimtm keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten. Weiß der Fragesteller, dass er keine verbindliche Antwort bekommt, so ist dem telos des RBerG Genüge getan, außerdem ist das Ganze dann kaum mehr als "Rechtsbesorgung" anzusehen, geschweige denn als eine "geschäftsmäßige".
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 19:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Apropos: Ist nicht mittlerweile ein neues Gesetz beschlossen worden?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 19:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Zitat:
Zitat von Domingo
Apropos: Ist nicht mittlerweile ein neues Gesetz beschlossen worden?
Ich hab nur mitbekommen, dass Frau Zypries einen Entwurf ausgearbeitet hat ..... in Kraft drüfte das ganze aber noch nicht sein
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 21:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Zitat:
Zitat von Domingo
Ich denke, dass das RBerG nicht das Papier wert ist, auf dem es steht, u.a. eben wegen solchen Auslegungsschwierigkeiten. Die einzige sinnvolle Handhabung ist daher mE eben die, nur auf fiktive Fälle zu antworten, sich aber ansonsten keinen Zwang anzutun.
Nur eins sollte klar sein: Man übernimtm keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten. Weiß der Fragesteller, dass er keine verbindliche Antwort bekommt, so ist dem telos des RBerG Genüge getan, außerdem ist das Ganze dann kaum mehr als "Rechtsbesorgung" anzusehen, geschweige denn als eine "geschäftsmäßige".
Das siehst du - m. E. zu Recht - so, ich verließe mich aber nicht darauf, dass ein Gericht das genauso sähe.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.02.2007, 21:29
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2006
Ort: in Deutschland
Beiträge: 132
Keine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, studida hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Zitat:
Zitat von Monodome
Ich hab nur mitbekommen, dass Frau Zypries einen Entwurf ausgearbeitet hat ..... in Kraft drüfte das ganze aber noch nicht sein
Das wollte die Regierung laut dem Koalitionsvertrag ab S.124ff eigentlich noch machen. Auch den Punkt daß ein Jurist kein Stex mehr braucht um eine Rechtsberatung in D. zu machen.

Aber knapp 3 Jahre ist ja noch Zeit und Papier ist sowieso geduldiger.

Gruß
__________________
Lächeln ist die elegante Art dem Gegner die Zähne zu zeigen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 09.02.2007, 14:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Verstoß gegen § 8 I RBerG?

Zitat:
Zitat von Clown
Das siehst du - m. E. zu Recht - so, ich verließe mich aber nicht darauf, dass ein Gericht das genauso sähe.
Tja, darauf kann man sich wohl nur selten verlassen. Im Fall der Fälle legen wir Verfassungsbeschwerde ein

Bis dahin: Mal abwarten.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verstoß gegen § 89 HGB Handelsrecht 10.03.2010 21:54
Verstoß gegen RDG? Standesrecht 27.02.2010 10:54
Verstoß gegen das AGG? Arbeitsrecht 24.01.2009 16:50
Verstoß gegen § 14 WEG Immobilienrecht 02.03.2008 22:32
Verstoß gegen die AGB ? Internetrecht 28.01.2007 22:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Standesrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN