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Verleumdung ? Falsche Beschuldigung

Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung ? Falsche Beschuldigung innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 23:07
Boardneuling
 
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Exclamation Verleumdung ? Falsche Beschuldigung

Hallo,

ich habe mich mit der Frage beschäftigt.

Eine Person A und B werden vom Schulleiter zu sich gerufen, weil sie angeblich die Sanitäranlagen verschmutzt/zerstört hätten.
Die Zeugin schreibt einen Zettel mit den Namen von A und B an den Schulleiter, den der Schulleiter vor sich liegen hat beim Gespräch mit A und B.
Beide waren es 100% nicht, weil sie ganz woanders waren. Trotzdem behaupten die ZEugin in ihrem Brief / Zettel, sich sicher zu sein.
Der Schulleiter will den Namen der "Zeugin" nicht nenne.

Muss der Schulleiter beim Verlangen der Namen die Namen sagen? Kann man die Zeugin wegen Verleumdung anzeigen und den Zettel als Beweis nehmen, der von der Staatsanwaltschaft angefordert werden kann?


mfG
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Alt 22.10.2010, 18:48
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AW: Verleumdung ? Falsche Beschuldigung

Das ist zwar keine Frage des Standesrechts, beantworten möchte ich sie aber trotzdem:

1. Es gibt kein Gesetz, welches den Schulleiter verpflichtet, den Namen der Zeugen preis zu geben.

2. Man könnte durchaus eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten und den besagten Zettel als Beweismittel angeben. Die Strafverfoglungsorgange müßten, wenn sie öffentliches Interesse für die weitere Verfoglung der Straftat bejahen, den Zettel sicherstellen oder beschlagnahmen, da ihm Beweiswert zukommt.

Allerdings wäre anzumerken, daß der ganze Fall sich lt. Sachverhaltsschilderung an einer Schule abspielt: Wie alt könnten denn die Zeugen sein? - Wären sie unter 14, wären sie strafunmündig! - Dann dürfte keine Anzeige von den Strafverfoglungsbehörden entgegengenommen werden, denn dann würde man Unschuldige verfolgen.
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Geändert von klausschlesinge (22.10.2010 um 19:52 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 19:43
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AW: Verleumdung ? Falsche Beschuldigung

Um sich einer Verleumdung schuldig zu machen, muss nachgewiesen werden, dass man diese wider besseres Wissen geäußert hat. Dies wird dem Zeugen hier schwerlich nachzuweisen sein. Er kann beispielsweise behaupten, er wäre sich ganz sicher gewesen, die beiden Verdächtigen erkannt zu haben.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2010, 19:53
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AW: Verleumdung ? Falsche Beschuldigung

Dem Einwand bzw. der Ergänzung von Humungus schliesse auch ich mich an!
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