
05.04.2008, 15:15
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 7
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| Verfahrenskostenrückerstattung vom RA einbehalten! Mal angenommen, Mandant X beauftragte RA Y zu einer Klage. Diese wurde per Vergleich entschieden. Mandant X versäumte die von RA Y verwaltete Vergleichszahlung umgehend per Verechnungsscheck einzulösen. Mandant X versuchte den Scheck einige Monate später einzulösen, was in einer Schecksperrung endete. Widerum 3 Monate später erhielt Mandant X ein Schreiben des RA Y , dass die verwaltete Summe nun als "Honorar" verbucht werde. Auch wenn der Mandant X die vorherigen Anwaltskosten immer per Bnküberweisung von seinem Privatkonto beglich, erklärte RA Y, dass es ihm unmöglich war die verwaltete Summe zu überweisen, da die Bankdaten nicht vorlagen.
Darf RA Y die verwaltete Summe einbehlaten? Gibt es Fristen? Oder ist er zur Rückzahlung/ Aushändigung des Geldes verpflichtet? |