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Urteile auf Homepage veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Urteile auf Homepage veröffentlichen innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 26.08.2009, 19:37
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Urteile auf Homepage veröffentlichen

Fällt es unter § 6 Abs. 2 BORA wenn eine Kanzlei Urteile veröffentlicht, die allesamt positiv für die Partei ausfallen und die Kanzlei als Prozessbevollmächtigte erkennbar ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 15:29
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AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen

Ist das eine Hausarbeit ?

Vielleicht hilft dieses Urteil weiter: http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20071211.html
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 15:39
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AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen

Nee, die Frage hat nichts mit einer Hausarbeit zu tun.

Das Urteil ist auch nicht passend. Mir geht es darum, ob es ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 BORA ist, wenn man als RA auf seiner Homepage Urteile veröffentlich, die man gewonnen hat. Sind das schon Erfolgszahlen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 20:58
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AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ist das eine Hausarbeit ?

Vielleicht hilft dieses Urteil weiter: http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20071211.html
Andere Baustelle. Da ging's darum, ob Dritte Urteile mit Nennung des Anwalts veröffentlichen dürfen, weil ja ein verlorener Prozess den Anwalt nicht so gut dastehen llässt. Das Gericht befand sehr logisch, daß das den Anwalt nicht herabsetzt, da zwangsläufig bei den meisten Gerichtsverfahren eine Seite und damit auch ein Anwalt unterliegt...

Die Frage ist aber, ob eine Auswahl ausschließlich positiver Urteile, also Erfolge eines Anwalts, in der Werbung für diesen standeswidrig sein kann.

Kümmt drauf an, meint mein Bauch - es wird wohl zulässig sein, wenn ein Anwalt mit einem besonders spektakulären oder wichtigen Fall für sich wirbt, den er für seinen Mandanten erfolgreich durchgefochten hat; z.B. dann, wenn es sich um ein in einer bestimmten Frage wegweisendes Urteil handelt. Aber die ganzen Erfolge auf der Website veröffentlichen und die Niederlagen verschweigen - das grenzt ja schon an "unlauteren Wettbewerb", und kratzt nicht nur an der Berufsordnung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 20:59
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AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen

Richtig, genau darum geht es mir. Allerdings gehts mir eher um das Berufsrechtliche, § 6 BORA.
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