Dies ist eine Diskussion zu Urteile auf Homepage veröffentlichen innerhalb des Forums Standesrecht
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| Urteile auf Homepage veröffentlichen |
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| AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen Ist das eine Hausarbeit ? ![]() Vielleicht hilft dieses Urteil weiter: http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20071211.html
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen |
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| AW: Urteile auf Homepage veröffentlichen Zitat:
Die Frage ist aber, ob eine Auswahl ausschließlich positiver Urteile, also Erfolge eines Anwalts, in der Werbung für diesen standeswidrig sein kann. Kümmt drauf an, meint mein Bauch - es wird wohl zulässig sein, wenn ein Anwalt mit einem besonders spektakulären oder wichtigen Fall für sich wirbt, den er für seinen Mandanten erfolgreich durchgefochten hat; z.B. dann, wenn es sich um ein in einer bestimmten Frage wegweisendes Urteil handelt. Aber die ganzen Erfolge auf der Website veröffentlichen und die Niederlagen verschweigen - das grenzt ja schon an "unlauteren Wettbewerb", und kratzt nicht nur an der Berufsordnung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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