Dies ist eine Diskussion zu Unkorrekte Rechnungssstellung - Allmacht der Anwälte?! innerhalb des Forums Standesrecht
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| Unkorrekte Rechnungssstellung - Allmacht der Anwälte?! Anfangs sah es recht gut aus. Dann wurde ich misstrauisch, weil Dinge veranlasst wurden, die dann nachher als sinnlos abgetan wurden bzw. überhaupt nichts getan wurde. Dann kamen die Rechnungen. Die Rechnungen sind für mich nicht nachvollziehbar, auf meine schriftliche Bitte um Klarstellung, wird nicht reagiert. Daraufhin gab mir jemand den Tipp mich an die Kostenvermittlungsstelle der Rechtsanwaltskammer zu wenden. Das habe ich getan, obwohl alle meine Bekannten mir den Ausgang prophezeit haben. Sie baten meinen Anwalt um eine Stellungnahme. Er hat geantwortet, dass er an einer Vermittlung nicht interessiert sein. Damit ist für die Rechtsanwaltskammer die Sache erledigt und sie gaben mir den gutgemeinten Tipp, mich verklagen zu lassen, weil dann die Rechnungen gerichtlich geprüft würden ..... Wenn ich Geld hätte, hätte ich mir schon längst einen neuen Anwalt gesucht, aber so zahlt man ja beim Wechsel quasi doppelt. Wie sowas aussieht? Z.B. soll ich 1.000 Euro Vorschluß zahlen. Bei einem Streitwert von 2.100 Euro. Außergerichtlich. Auf Nachfrage stellt man fest, man hat sich verrechnet und schickt mir eine neue Rechnung über rd. 500 Euro lt. Honorarvereinbarung. Es existiert keine Honorarvereinbarung. Ich schreibe an die Anwaltskammer. Ich bekomme eine neue Rechnung nach BRAGO - rückdatiert - die sonderbarerweise auch rund 500 Euro beträgt usw. Langer Rede kurzer Sinn: Kann mir jemand sagen, was ich jetzt noch tun kann? Wen gibt es noch außer der Rechtsanwaltskammer? Muss ich mich an WISO wenden? ;-) Gebt mir Input! |
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| WISO wird dir auch nichts bringen. Eine "normale" außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit bei einem Streitwert von 2000 Euro kostet rund 100 Euro (nach BRAGO). Hinzu komnen Steuern und Kosten für Kommunikation, insgesamt sollte die Brutto-Gebühr unter 150 Euro liegen. Allerdings weiß ich natürlich nicht, welche weiteren Kosten noch entstanden sind. Ich gehe jetzt von deinen Angaben aus. In einem anderen Punkt muss ich dir allerdings widersprechen: Vorauszahlung ist bei einem Anwalt keinesfalls Zeichen mangelnder Seriösität - im Gegenteil, die ist selbstverständlich. Wenn du das Gefühl hast, "betrogen" worden zu sein, hast du nur eine Wahl (sorry!): Du musst dich an einen anderen Anwalt wenden. Ich empfehle dir meinen Tipp von unten: Mach´eine unverbindliche Anfrage und lass dir eine "Kostenvoranschlag" machen! Tipp ist aus eigener Erfahrung Geld wert. Gruß, fob |
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| Nachtrag Tja, vielleicht hört sich das erste Beispiel noch recht normal an, daher vielleicht hier ein Weiteres: Ich hatte einem Bekannten ein Fahrzeug geliehen und bekam es von ihm trotz mehrfacher Bitten nicht zurück. Ich habe mit meinem Anwalt darüber gesprochen (ca. 10 Min.) und er meinte, er könne die Sache regeln. Daraufhin habe ich ihm alle relevatenen Daten zur Verfügung gestellt. Nach ca. 3 Wochen hatte ich noch keinerlei Nachricht von meinem Anwalt, also auch keine Kopien zur Kenntnisnahme o.ä. Ich habe ihm daraufhin, da mein Vertrauen ohnehin erschöpft war, gesagt, er bräuchte sich um die Angelegenheit nicht mehr kümmern. Daraufhin bekam ich recht schnell die Rechnung: 350 Euro - Streitwert 1000 Euro. Ich bin selbst im Bereich der Dienstleistung tätig und finde, dass ist eine Unverschämtheit! Nach den Unterlagen die mir vorliegen ist der Anwalt überhaupt nicht tätig geworden! Wenn er für seine Beratung 50 oder 100 Euro verlangt hätte, hätte ich wahrscheinlich gar nichts gesagt, aber 350 Euro fürs Nichtstun - da muss ich lange für Arbeiten! Auch auf mehrere Nachfragen habe ich kein Reaktion seitens des Anwalts erhalten. Weiß also bis heute nicht, was er getan haben soll. Und von der Art gibt es noch mehr. Habe ich eigentlich als Mandant keine Rechte? Ich finde es kann doch nicht sein, dass ich trotz mehrfacher Nachfragen keinerlei nähere Informationen zu den Tätigkeiten erhalten, die angeblich in meinem Auftrag erfolgt sind. Aber vielleicht ist anwaltliche Beratung auch gar keine Dienstleistung sondern ich muss der Frau auch noch die Füße dafür küssen, dass sie mich überhaupt empfängt - so fühle ich mich jedenfalls. Und dein Rat mit dem Anwalt ist ja nett, aber a) hab ich kein Geld - das hat ja jetzt der Anwalt und b) warum sollte ich einem anderen Anwalt trauen - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! |
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| Du SOLLST nimandem trauen - du KANNST dem Tipp trauen, weil ich selbst gute Erfahrungen gemacht habe. Dass eine Krähe der anderen kein Auge raushackt ist zwar nicht falsch, aber bei Anwälten auch nicht zwingend richtig. Auch hier weiß ich, wovon ich rede, weil ich selbst als Anwalt gearbeitet habe. Anwälte sind die schlimmsten Feinde der Anwälte, glaube mir! Ob du dich an den oder einen anderen Anwalt oder überhaupt an einen wendest, ist doch alleine deine Sache. Du fühlst dich im Recht und wolltest wissen, wie dir geholfen werden kann. Und ich sage dir: Die einzige Möglichkeit, auch wenn du bislang nur schlechte Erfahrungen gemacht hast, führt in dieser Angelegenheit über einen Anwalt. Was den zweiten von dir geschilderten Fall anbelangt, ist auch dieser etwas seltsam. Ob der Anwalt wirklich gar nichts getan hat, kann ich natürlich nicht beurteilen. Die Gebühren in der Angelegenheit sollten allerdings nicht mehr als 100 Euro brutto betragen (nach BRAGO). Es ist in der Tat so, dass es unter den Anwälten schwarze Schafe gibt, vielleicht sogar gar nicht so wenige, aber von mir selbst (lang, langs ist´s her) und von vielen Kollegen kann ich mit Sicherheit sagen, dass sie korrekt sind. Gruß und viel Glück! fob |
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| Hallo Susilein, ich kann fob nur zustimmen, dass Anwälte gegen Anwälte mitunter recht heftig gegeneinandervorgehen. Ich gebe mal noch zu bedenken, dass es in Deutschland mittlerweile ca 100.000 Anwälte gibt, bei steigender Tendenz und fallender Bevölkerungszahl. Der Kuchen wird also nicht größer, nur die Stücke für den einzelnen Anwalt kleiner. Jeder RA der nicht mehr auf dem Markt ist, erhöht somit die Größe Kuchenstücks für die anderen. Ich kann das aus meiner Arbeit her bestätigen. Ich arbeite bei einer Rechtsanwaltskammer. Auch ich würde, bei Problemfällen immer zu einem Rechtsanwalt gehen, da nur der Ahnung hat und vor allem auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Leider ist es so, dass die Kammern die Überprüfung von Rechtsanwaltsrechnungen unterschiedlich handhaben. Es ist jedenfalls so, dass in evtl. Rechtsstreitigkeiten die Kammern als unentgeltliche Gutachter bestellt werden. So ich hoffe, dass ich nicht vom Thema zu weit abgewichen bin mfg specht |
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