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Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG innerhalb des Forums Standesrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 17:07
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Im Zweifel: nein. Anderseits schadet sie auch nicht.
Danke, dann mache ich einfach mal weiter und vertraue darauf, dass derlei Fälle eher nicht geahndet werden.

Streng genommen kann man es ja als virtuelle Selbsthilfegruppe betrachten.
In realen Selbsthilfegruppen gibt man sich ja auch Rechtstipps durch Erfahrungsaustausch der erlangten Rechts- und Gesetzeskenntnisse.
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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  #22 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 17:40
V.I.P.
 
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

So ein Hinweis, neudeutsch auch Disclaimer, nutzt meiner Meinung nach gar nichts und im Zweifel schadet er nur, da er Verdacht weckt (wer sich verteidigt, greift sich an).

Entweder ist etwas (möglicherweise unerlaubte) Rechtsberatung oder es ist keine. Ein Hinweis in der Signatur ändert daran nichts.

Ich könnte auch schreiben "Ich will Dich ja jetzt nicht beleidigen, aber ... DU PENNER!". Oder "Ich distanziere mich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten, aber schaut mal auf diese tolle Seite, da gibt es Musik und Kinofilme gratis".

Man sollte einfach dieses ganze Disclaimer-Gedöns weglassen und sich im normalen Rahmen bewegen.
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  #23 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 17:55
V.I.P.
 
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Ich halte es auch für zweifelhaft, ob das Erzwingen der dritten Person irgendetwas daran ändert, dass unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbracht werden.
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  #24 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 22:07
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Entweder ist etwas (möglicherweise unerlaubte) Rechtsberatung oder es ist keine. Ein Hinweis in der Signatur ändert daran nichts.

Ich könnte auch schreiben "Ich will Dich ja jetzt nicht beleidigen, aber ... DU PENNER!". Oder "Ich distanziere mich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten, aber schaut mal auf diese tolle Seite, da gibt es Musik und Kinofilme gratis".

Man sollte einfach dieses ganze Disclaimer-Gedöns weglassen und sich im normalen Rahmen bewegen.
Habe ich ursprünglich auch so gesehen - mit dem gleichen Beispiel. Dann scheint mir aber doch ein Unterschied zu bestehen: Der Beleidigungsgehalt wird durch den Zusatz nicht relativiert. Wohl aber kann sich derjenige, der "beraten" wird, hinterher nicht darauf berufen, auf den Rat besonders vertraut zu haben. Durch den Disclaimer wird also verhindert, dass Vertrauen in Anspruch genommen wird. Das kann m. E. nur nützen.
Diphda likes this.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #25 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 22:08
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Ich halte es auch für zweifelhaft, ob das Erzwingen der dritten Person irgendetwas daran ändert, dass unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbracht werden.
Wie so oft entscheidet darüber nicht allein der Wortlaut.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.

Geändert von Soliton (21.03.2012 um 23:15 Uhr).
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  #26 (permalink)  
Alt 24.03.2012, 17:01
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Vermutlich ist diese eher romantische Vorstellung nicht der einzige Grund, siehe oben.
Das kann sehr gut sein!

Da es im Einzelfall schwer abzuschätzen ist und umso schwerer, je weniger erfahren man ist, kann es nicht schaden, sich einfach an die Regeln zu halten.

Der Nutzen leidet ja nicht an der Anonymität. Der Schaden kann andernfalls gut eintreten, ich bin immer wieder erstaunt, was die Leute hier an straffähigen Sachen einstellen, von denen noch keiner weiß!

Ich persönlich sehe in Juraforen eher einen Nutzen als eine Schaden für die "Anwaltswelt". Der juristisch kundigere Bürger wird eher öfter als seltener einen Anwalt heranziehen. Von überflüssigen Beratungen abgesehen, die letztlich keinem nützen.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #27 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 11:47
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Wohl aber kann sich derjenige, der "beraten" wird, hinterher nicht darauf berufen, auf den Rat besonders vertraut zu haben. Durch den Disclaimer wird also verhindert, dass Vertrauen in Anspruch genommen wird. Das kann m. E. nur nützen.
Ja, in moralischer Hinsicht vielleicht, aber nicht in rechtlicher Hinsicht.

Denn rechtlich könnte doch zunächst einmal allenfalls eine Haftung für den erteilten Rat in Frage kommen. Diese ergibt sich doch aber konkret aus den Umständen eben nicht.

Möglicherweise wird aber auch in den Bedingungen des Forums selber auf diesen Umstand hingewiesen, so dass ein Signaturhinweis nur doppelt gemoppelt wäre.

Ich halte es daher für sinnvoller, gleich den Beitrag als Meinungsäußerung etc. zu verfassen, anstatt eine juristisch fundierte Analyse mit einem solchen Disclaimer zu versehen. Da passt das eine nicht zum anderen. (Immerhin passt aber genau das wiederum zum Zeitgeist. "Wir versprechen Ihnen 30 % mehr Haarwuchs in 14 Tagen, übernehmen für diese unverbindliche Aussage aber keine Gewähr!")

Ich finde es also angemessener, wenn man schriebe:

"Bei mir war es so und so, versuch das doch mal ..."

"Ich sehe das nach § XY so, den kannste denen ja mal unter die Nase halten."

"Sprich doch Deinen Anwalt mal auf ... an, das müsste meiner Meinung nach etwas bringen."

"Sauerei, das dürfen die doch gar nicht!"
Casa and Diphda like this.
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  #28 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 11:49
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Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Ich halte es auch für zweifelhaft, ob das Erzwingen der dritten Person irgendetwas daran ändert, dass unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbracht werden.
Das sehe ich genauso, insbesondere dann, wenn deutlich erkennbar ist, dass in Wirklichkeit ein realer Sachverhalt dahintersteckt (u.a. die mehrfache Bitte, doch gemäß der Forenregeln die Ich-Form zu vermeiden, etc.).
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  #29 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 11:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2010
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Und woher zieht man dann die Anspruchsgrundlage für die Abmahnung? 242 oder was?
Ohne es auf den Fall hier zu beziehen, nur zur allgemeinen Ergänzung.

Abmahnanwälte beziehen sich bei ihren Abmahnschreiben sehr häufig auf die Vorschriften zur GoA und begründen das damit, dass die Abmahnung dem Abgemahnten zeigen soll, dass er hier einen Verstoß begeht, der sanktioniert werden kann. Dabei soll die Abmahnung als Information dann auch im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegen, weil dieser sonst mit stärkerer Sanktionierung rechnen müsste.

Ziemlicher Rotz in meinen Augen. Scheint aber Praxis zu sein.
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  #30 (permalink)  
Alt 29.03.2012, 11:02
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AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Um das mal etwas genauer zu betrachten:

Solange es nicht um Inkasso, Rentenberatung oder ausländisches Recht geht, verstößt zunächst NUR der Antwortende gegen das RDG.

Solange der konkreten Person in solchen Fällen (wo es nicht um Inkasso, Rentenberatung oder ausländisches Recht geht) die Rechtsberatung nicht gerichtlich untersagt wurde, bleibt der Verstoß zunächst folgenlos. Insbesondere handelt der Antwortende nicht ordnungswidrig (und auch nicht strafbar).

Deshalb kann auch ein (nicht gewerblicher) Forenbetreiber in diesen Fällen nicht zur Rechenschaft gezogen werden - zur Rechenschaft könnte er nur als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit gezogen werden, die in diesem Fall, wie gesagt, aber noch gar nicht vorliegt.

Problematisch wird es in diesen Fällen nur für den gewerblichen Forenbetreiber, da er ggf. abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Bei Renten, Inkasso und ausländischem Recht handelt der Antwortende von vornherein ordnungswidrig; deshalb kann ggf. auch der Forenbetreiber als Beteiligter bestraft werden.
Deiner Argumentation Kann ich nicht folgen
Da macht sich m.M weder Forenbetreiber noch User strafbar
Wäre dem so dann gäbe es keine Foren mehr
(z.b GuteFrage.net wäre sicherlich schon am 1 Tag von der Bildfläche verschwunden gewesen )
Problematisch könnte es lediglich werden wenn konkrete Firmen Namen genant werden
und ....Warum sollte es in den Bereichen Inkasso,Renten sowie Auslandsrecht besondere Bestimmungen geben ?
Warum nicht im Strafrecht Verkehrsrecht etc pp ?
__________________
Bin klein und gemein
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