Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG innerhalb des Forums Standesrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Streng genommen kann man es ja als virtuelle Selbsthilfegruppe betrachten. In realen Selbsthilfegruppen gibt man sich ja auch Rechtstipps durch Erfahrungsaustausch der erlangten Rechts- und Gesetzeskenntnisse.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG So ein Hinweis, neudeutsch auch Disclaimer, nutzt meiner Meinung nach gar nichts und im Zweifel schadet er nur, da er Verdacht weckt (wer sich verteidigt, greift sich an). Entweder ist etwas (möglicherweise unerlaubte) Rechtsberatung oder es ist keine. Ein Hinweis in der Signatur ändert daran nichts. Ich könnte auch schreiben "Ich will Dich ja jetzt nicht beleidigen, aber ... DU PENNER!". Oder "Ich distanziere mich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten, aber schaut mal auf diese tolle Seite, da gibt es Musik und Kinofilme gratis". Man sollte einfach dieses ganze Disclaimer-Gedöns weglassen und sich im normalen Rahmen bewegen. |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Ich halte es auch für zweifelhaft, ob das Erzwingen der dritten Person irgendetwas daran ändert, dass unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbracht werden. |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. Geändert von Soliton (21.03.2012 um 23:15 Uhr). |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
![]() Da es im Einzelfall schwer abzuschätzen ist und umso schwerer, je weniger erfahren man ist, kann es nicht schaden, sich einfach an die Regeln zu halten. Der Nutzen leidet ja nicht an der Anonymität. Der Schaden kann andernfalls gut eintreten, ich bin immer wieder erstaunt, was die Leute hier an straffähigen Sachen einstellen, von denen noch keiner weiß! ![]() Ich persönlich sehe in Juraforen eher einen Nutzen als eine Schaden für die "Anwaltswelt". Der juristisch kundigere Bürger wird eher öfter als seltener einen Anwalt heranziehen. Von überflüssigen Beratungen abgesehen, die letztlich keinem nützen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Denn rechtlich könnte doch zunächst einmal allenfalls eine Haftung für den erteilten Rat in Frage kommen. Diese ergibt sich doch aber konkret aus den Umständen eben nicht. Möglicherweise wird aber auch in den Bedingungen des Forums selber auf diesen Umstand hingewiesen, so dass ein Signaturhinweis nur doppelt gemoppelt wäre. Ich halte es daher für sinnvoller, gleich den Beitrag als Meinungsäußerung etc. zu verfassen, anstatt eine juristisch fundierte Analyse mit einem solchen Disclaimer zu versehen. Da passt das eine nicht zum anderen. (Immerhin passt aber genau das wiederum zum Zeitgeist. "Wir versprechen Ihnen 30 % mehr Haarwuchs in 14 Tagen, übernehmen für diese unverbindliche Aussage aber keine Gewähr!") Ich finde es also angemessener, wenn man schriebe: "Bei mir war es so und so, versuch das doch mal ..." "Ich sehe das nach § XY so, den kannste denen ja mal unter die Nase halten." "Sprich doch Deinen Anwalt mal auf ... an, das müsste meiner Meinung nach etwas bringen." "Sauerei, das dürfen die doch gar nicht!" |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
|
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
![]() Abmahnanwälte beziehen sich bei ihren Abmahnschreiben sehr häufig auf die Vorschriften zur GoA und begründen das damit, dass die Abmahnung dem Abgemahnten zeigen soll, dass er hier einen Verstoß begeht, der sanktioniert werden kann. Dabei soll die Abmahnung als Information dann auch im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegen, weil dieser sonst mit stärkerer Sanktionierung rechnen müsste. Ziemlicher Rotz in meinen Augen. Scheint aber Praxis zu sein. |
| |||
| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Da macht sich m.M weder Forenbetreiber noch User strafbar Wäre dem so dann gäbe es keine Foren mehr (z.b GuteFrage.net wäre sicherlich schon am 1 Tag von der Bildfläche verschwunden gewesen ) Problematisch könnte es lediglich werden wenn konkrete Firmen Namen genant werden und ....Warum sollte es in den Bereichen Inkasso,Renten sowie Auslandsrecht besondere Bestimmungen geben ? Warum nicht im Strafrecht Verkehrsrecht etc pp ?
__________________ Bin klein und gemein |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rechtsberatung | Allgemeines Juristenforum | 17.02.2011 18:54 |
| Rechtsberatung | Arbeitsrecht | 19.10.2009 12:05 |
| Website als unerlaubte Rechtsberatung!? | Internetrecht | 04.07.2007 21:25 |
| Rechtsberatung? | Umfragen | 06.03.2006 21:07 |
| Rechtsberatung in Foren | Internetrecht | 11.03.2005 14:49 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios