Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG innerhalb des Forums Standesrecht
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| Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG dieser Link aus der FoSu bringt mich nicht weiter: Wer darf Rechtsberatung geben ? Es ist lt. meiner Recherchen so, dass auch der Antwortende gegen das RDG verstößt, wenn er auf konkrete Fragen, bzw. Fälle (Ich-Form) antwortet. Nun gibt es ja gerade in Bezug auf AlG II spezielle Foren, wie z.B. das Eloforum, wo dies regelmäßig nicht beachtet wird. Offenbar scheint dies aber geduldet. Ich frage mich warum? Abmahnanwälte oder sonst., die nur darauf lauern Verstöße im Netz zu ahnden, gibt es ja zu Hauf. Wird in solchen spezialisierten Foren angenommen, dass es sich um eine Art Selbsthilfegruppe handelt? Das Risiko, zu einer Strafe verdonnert zu werden (immerhin biszu 5.000 €) scheint also nicht sehr groß. Danke vorab Diphda
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Die unentgeltliche Beratung ist ja unter durch persönliche Beziehungen verbundenen Betroffenen erlaubt, insofern handelt es sich bei den einschlägigen Foren sicher um einen Graubereich, da man letztendlich selten weiß, ob die beiden, die sich da gerade über das Netz unterhalten, sich nicht vielleicht auch persönlich kennen. Auch wird man vieles als Meinungsäußerung werten bzw. ist "Stell doch mal einen Antrag" ja noch keine Rechtsberatung. Früher, noch zu Zeiten des RBerG, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass gelegentlicher Rechtsrat durch Laien unter lebensnaher Betrachtung noch nicht als geschäftsmäßig zu betrachten ist. Damit wird das wesentlich laxer gehandhabt als in Sachen Steuerberatung. Aktuellere Entscheidungen zum RDG habe ich mir noch nicht angesehen, aber es handelt sich tendenziell um eine Lockerung, wenngleich bei der unentgeltlichen Beratung an Fremde nunmehr die Überwachung durch einen Juristen erforderlich ist. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Hallo, ich finde die Frage prinzipiell berechtigt. Eine Stichprobe von 15 Beiträgen im Forum Sozialrecht ergab nach meiner Analyse nicht, dass dort häufiger als anderswo die Anonymität fallen gelassen wird. Und ich fand die Einzelfälle auch nicht schwerwiegend. Nun ist sicher auch zu unterscheiden, ob A wegen einer Falschaussage BTM rechtliche Konsequenzen befürchten muss und was A tun und lassen soll. Oder ob B eine konkrete Frage zu SEINEM ALG II hat. Wenn C nach den Details der Klage vor dem Sozialgericht fragt, ist auch hier Strenge angezeigt. Generell gelten die Forenregeln und jeder kann das auch anmahnen bzw. sollte eine Antwort dann unterlassen, wenn sie/ihm ein Verstoss gegen Forenregeln auffällt. Geduldet wird wohl, was geduldet werden kann. Letztlich ist unerlaubter juristischer Rat ein Abmahngrund, es gibt noch weitere. Übersehen wird von Postern oft, was sie dort anrichten können. Wenn man Ort und Details eines Deliktes postet, kann man sich die Frage, was man bei Vorladung sagen soll, womöglich sparen. Daher sollte TO auch anonym bleiben, Brüder und Schwester vertauschen und Orte. Das ist auch nich so schwer und kann nicht schaden. Als Antworter verfällt man leicht der Versuchung, nach §1 (1) des RDG_ vorrangig Hilfe leisten zu wollen. Letzlich reicht ein versehentliches "ich" des TO und man dürfte nicht antworten streng genommen. Letzlich staune ich, dass das hier funktioniert. Zeitweise gibt es Stoßwellen von Querschlägern, wo man sich nur wundern kann. Da kann ich nur der Forengemeinschaft insgesamt danken und den Kräften im Hintergrund.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG @wodim Es ist nicht hilfreich sich in Sachen einzumischen von denen man keine Ahnung hat. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Allerdings hat das RDG heute andere Motive als das RBerG zum Zeitpunkt seiner Entstehung.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Solange es nicht um Inkasso, Rentenberatung oder ausländisches Recht geht, verstößt zunächst NUR der Antwortende gegen das RDG. Solange der konkreten Person in solchen Fällen (wo es nicht um Inkasso, Rentenberatung oder ausländisches Recht geht) die Rechtsberatung nicht gerichtlich untersagt wurde, bleibt der Verstoß zunächst folgenlos. Insbesondere handelt der Antwortende nicht ordnungswidrig (und auch nicht strafbar). Deshalb kann auch ein (nicht gewerblicher) Forenbetreiber in diesen Fällen nicht zur Rechenschaft gezogen werden - zur Rechenschaft könnte er nur als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit gezogen werden, die in diesem Fall, wie gesagt, aber noch gar nicht vorliegt. Problematisch wird es in diesen Fällen nur für den gewerblichen Forenbetreiber, da er ggf. abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Bei Renten, Inkasso und ausländischem Recht handelt der Antwortende von vornherein ordnungswidrig; deshalb kann ggf. auch der Forenbetreiber als Beteiligter bestraft werden.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Gegen die User gibt keine Grundlage für eine Abmahnung. Die können (mit Ausnahme der in meinem vorangegangenen Beitrag genannten Bereiche) von vornherein weder bestraft, noch abgemahnt werden. Und der Forenbetreiber kann nur abgemahnt werden, wenn er das Forum gewerblich betreibt. Zitat:
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. Geändert von Soliton (21.03.2012 um 03:05 Uhr). |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Ich habe mir das Gesetz schon lange nicht mehr angeschaut. Kann ich das dort nachlesen, oder gibt es das nur in Kommentaren, bzw. speziellen Büchern? Aber das Zitat in deinem Beitrag, da muss dir versehentlich was verrutscht sein, denn das ist nicht von mir!! Daher erlaube ich mir, dies zu betonen, da du vermutlich mehr editieren kannst. Ist ja nicht weiter schlimm, ist mir nur aufgefallen. Zitat:
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Unerlaubte Rechtsberatung in Foren RDG Zitat:
Und die Grundlage für eine Abmahnung gegen den Forenbetreiber beruht allenfalls auf dem UWG, was Gewerblichkeit des Forums voraussetzt. Sorry, habe es korrigiert.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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