Dies ist eine Diskussion zu Syndikusanwalt innerhalb des Forums Standesrecht
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| Syndikusanwalt Es geht um die Zulassung als Syndikusanwalt. Ich bin bei einer GmbH als Syndikusanwalt tätig. Ich darf die GmbH nicht vor Gericht vertreten wegen § 46 BRAO. Darf ich für denn eine andere GmbH tätig sein, die dieselben Geschäftsführer hat? Wenn ich also für bei der Einmalig1 GmbH angestellt bin, darf ich dann für die Einmalig 2 GmbH (dieselben Gesellschafter, aber anderer Inhalt) vor Gericht auftreten? Wenn das geht, müsste ich ja sozusagen als selbstständiger Rechtsanwalt für die Einmalig 2 GmbH tätig werden. Muss ich dann normal die Gebühren abrechnen? Das kann ja nicht von meinem Gehalt gedeckt sein und Rechtsberatung kostenlos ist ja verboten. Muss ich mich richtig selbstständig machen? Was brauche ich dafür? Ne Steuernummer? Muss ich das versteuern und wie? Vielen Dank für eure Hilfe! Ich sitze ganz schön in der Zwickmühle.... |
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| AW: Syndikusanwalt Ich wende mich in solchen Fällen (bin auch Syndikus) immer an die RA Kammer. Die sind zwar auch nicht zwingend immer 100%ig informiert, aber die wissen, wo nachfragen ;0) ...schließlich zahlen wir genug Beiträge. Meine persönliche Auslegung (nicht Meinung, ich halte das ganze für überholt) ist, daß es ja bei dem Vertretungsverbot auf die Unabhängigkeit des RA als Organ der Rechtspflege ankommt. Insofern kann eine RA Tätigkeit für den AG (auch z.B. die Privatperson Gesellschafter) in welcher Form auch immer nicht statthaft sein, da dieser Ihre Unabhängigkeit durch Anweisungen/Maßnahmen im Arbeitsverhältnis einschränken kann... "Selbständig" sind Sie duch die Zulassung eh schon ... oder exakt: Freiberufler. Bei der Steuernummer bin ich leicht überfragt ..., aber versteuern müssen Sie Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit selbstverständlich: nennt sich Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer).
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Syndikusanwalt Vielen Dank RATom für die schnelle Antwort!!! Machst du noch was nebenher und verdienst als Anwalt noch etwas? Wie machst du das mit dem Einkommen? Danke nochmal, Gruß Schnitzel24 |
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| AW: Syndikusanwalt Hallo, nein, zur Zeit habe ich einfach nicht die Zeit noch viel nebenher zu machen. Eigentlich hatte ich das allerdings vor, habe es früher auch gemacht und hoffe, es auch in Zukunft wieder tun zu können - macht nämlich auch Spaß! Problem ist, daß es sich eben wegen des Finanzamts nur lohnt, wenn man wirklich einiges an Einkommen erwirtschaftet. Ansonsten hat man mehr Aufwand mit der Steuererklärung usw. als das Einkommen rechtfertigt. Ich werde daher erst wieder unter Umständen tätig werden, wenn mindestens ein Jahresumsatz von 10T zu erwarten ist...
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Syndikusanwalt Hallo RATom! Wenn du für die Firma tätig bist und es entwickelt sich ein Rechtsstreit, ab wann gibst du dann ab? Oder machst du alles bis zum Schluss und es geht nur jemand mit dir zum Gericht? was ist mit den Schriftsätzen? Vielen Dank nochmal! |
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| AW: Syndikusanwalt Zitat:
Eigentlich kann man sagen, sobald RA Pflicht, gebe ich ab. Bislang gebe ich auch komplett ab. Wir sind aber dabei, zu übelegen, ob wir irgendeinem RA aus der Gegend einen (billigen ) Beratervertrag aufschwatzen, damit er mir quasi seinen Briefkopf und seine Anwesenheit leiht. Ich halte, muß ich dazu sagen, nichts davon, aber mein AG erhofft sich so Kostenersparniss ...
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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