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Streitwerterhöhung

Dies ist eine Diskussion zu Streitwerterhöhung innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:12
V.I.P.
 
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Streitwerterhöhung

Anwalt "Hab noch nicht genug" beantragt vor Gericht während eines Verfahrens den Streitwert "im wirtschaftlichen Interesse beider Parteien" auf EU 2000 anzusetzen.
Ein Gutachter hat jedoch im Beweisverfahren ungefähre Kosten in Höhe von 546 EU ermittelt. Dies war dem Anwalt wohl zu wenig.
Wie sollte reagiert werden und wie sollte die Gegenpartei das wirkliche (wahre) wirtschaftliche Interesse darlegen?
Oder nichts machen, da Gutachten dem Richter vorliegt?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:13
V.I.P.
 
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AW: Streitwerterhöhung

WAS steht denn in Streit? Unter Umständen ist ja das GUtachten gar nicht für den Streitwert maßgeblich...
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:19
V.I.P.
 
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AW: Streitwerterhöhung

Streitwert ist Schadensersatz (Renovierungskosten) aufgrund Schimmelbildung. Die Kosten wurden für die Mieterpartei für die von ihnen verursachte Schimmelbildung ausgewiesen.
Der Anwalt rechnet etwaige Mietminderungsansprüche hinzu, obwohl Gutachten die Mieter als Verursacher ausweist.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:25
V.I.P.
 
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AW: Streitwerterhöhung

Mietminderungsansprüche in Höhe von 19.450 EUR? Ist ja witzig. Das Gericht wird den Streitwert ermessengemäß festsetzen, wenn dann noch über die Höhe Streit besteht, kann sofortige Beschwerde eingelegt werden...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:36
V.I.P.
 
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AW: Streitwerterhöhung

Zitat:
Zitat von Defendant
Mietminderungsansprüche in Höhe von 19.450 EUR? Ist ja witzig. Das Gericht wird den Streitwert ermessengemäß festsetzen, wenn dann noch über die Höhe Streit besteht, kann sofortige Beschwerde eingelegt werden...

Streitwert wurde auf 2000 EU beantragt, hatte ich geschrieben. Da bist Du wohl mit dem Punkt verrutscht.
Selbst wenn der Vermieter an allem Schuld wäre, wäre höchstens eine Minderung von 5% bei ca. 4 cm großen Schimmelflecken pro Monat möglich. Das wären bei einer Mietzeit von 12 Monaten 228 EU an Mietminderung.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 18:00
V.I.P.
 
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AW: Streitwerterhöhung

Anwalt "Hab noch nicht genug" hat inzwischen Beschwerde eingelegt. Das Gericht hat den Streitwert gemäß den Kosten, die der Gutachter ermittelt hatte, festgesetzt. Welche Aussichten hat so ein Anwalt mit seiner Beschwerde?
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