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Strafanzeige gegen Mandant und Verschwiegenheit

Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige gegen Mandant und Verschwiegenheit innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 07.03.2008, 18:14
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Strafanzeige gegen Mandant und Verschwiegenheit

Hallo,

nehmen wir einmal an, der Mandant, der seinen Anwalt mit seiner Vertretung in einer Zivilsache beauftragt hat, bezahlt nicht. Der Anwalt muss vielmehr feststellen, dass der Mandant vor kurzem die Eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben hat.

Verstößt der Rechtsanwalt gegen seine Verschwiegenheitspflicht, wenn er Strafanzeige gegen den Mandanten erstattet? Würde die Strafanzeige, von der der Anwalt sich auch erhofft, dass der Mandant unter dem Eindruck des Ermittlungsverfahrens bezahlt oder ihm die Zahlung zumindest eines Teilbetrages zur Auflage gemacht wird, unter § 2 Abs. 3 Berufsordnung fallen (Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis)?

LG
Chrissie
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Alt 11.03.2008, 22:55
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AW: Strafanzeige gegen Mandant und Verschwiegenheit

Hi...

Betrug ist grundsätzlich das am schwersten nachzuweisende Delikt...trotzdem finde ich es schäbig, Dientstleistungen in Anspruch zu nehmen welche man nicht bezahlt...insbesondere beim Anwalt.
Ich denke mal der Anwalt handelt hier ganz richtig und eine Strafanzeige wegen Betrug könnte hier durchaus erfolgreich sein...
Andererseits gäbe es auch hier einige Tricks um aus der Betrugsnummer ganz schnell rauszukommen...ein Offenbarungseid alleine sagt nämlich grundsätzlich noch nicht soooviel aus.
Ich rate zu zahlen....#


Gruß Chris
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