Dies ist eine Diskussion zu Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? innerhalb des Forums Standesrecht
| Umfrageergebnis anzeigen: Ist das ethisch oder nicht? | |||
| Das Handeln ist nicht unethisch und der Anwalt versucht bestmöglich seinem Verwandten zu helfen. | | 2 | 66,67% |
| Das Handeln ist nicht unethisch, sondern fachlich unsauber und sollte gerügt werden. | | 0 | 0% |
| Der Rechtsanwalt hat unethisch gehandelt, aber juristisch ist das nicht angreifbar und ok. | | 1 | 33,33% |
| Der Rechtsanwalt hat unethisch gehandelt und sollte dafür bestraft werden. | | 0 | 0% |
| Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| ich habe hier einen ziemlich interessanten Diskussionsfall: Man nehme an, ein Anwalt, welcher in einer Kanzlei angestellt ist, verschickt einen "Anwaltsbrief" in eigener Sache, sprich er möchte einen Verwandten unterstützen, der einen Streit mit einem Dritten hat. Da dieser Verwandte Anwaltskosten sparen will, die ja notwendigerweise entstehen bei einem offiziellen Anwaltsbrief, bittet er den besagten angestellten Rechtsanwalt um Hilfe (bis hierhin noch sicherlich standard). Er hilft natürlich und setzt einen harten Drohbrief auf (Erstschreiben!, Streitwert ca. 600 EUR, Wortlaut könnte bspw. sein: die Sache ist eh klar, bitte zahlen Sie bis xxxx, folgende Konsequenzen: Inkasso, Klage, eidesstattliche Erklärung, Schufa, Beugehaft, also das volle Programm inkl. entsprechender Paragrafen). Zudem enthielte der Brief extrem viele Rechtschreib- und Grammatikfehler und komische Behauptungen wie "unsere Inkassoabteilung" unsere "Rechtsabteilung wird..." (ein angestellter Anwalt in einer Drei-Mann-Kanzlei hat eine Rechts- und Inkassoabteilung?). Wenn man jetzt noch annimmt, dass der "Brief" als pdf per Email verschickt werden würde durch den Verwandten und nicht den Anwalt selbst (mit der Anmerkung "siehe Anhang" bspw.), im "Brief" zwei Personen angesprochen würden mit Nachnamen, von denen eine nichts mit der Angelegenheit zu tun hätte und dieser "Brief" ohne irgendwelche Adressen (weder Absender noch Empfänger), Briefköpfe oder sonstiges versehen wäre (lediglich Ansprache "Herr und Frau xxxx + Droh- / Argumentationstextkörper + "Name xxxxx, Rechtsanwalt" am Ende. Jetzt nehme man weiter an, dass dieser "Rechtsanwalt" durch den Sachverhalt, um den er sich bemüht, sehr leicht durch googeln ermittelbar ist und zwar eindeutig (!). Der beschuldigte Dritte , der sich sehr komisch vorkommt, würde eine Email aufsetzen an die Kanzlei, um um eine Stellungnahme des verwandschaftshelfenden "Rechtsanwalts" zu diesem Sachverhalt zu bitten (die einzige Möglichkeit eines Kontakts bestünde in genau diesem Weg, denn der Rechtsanwalt hätte wie bereits gesagt keinerlei Kontaktdaten hinterlassen in seinem "Anwaltsschreiben"). Hierauf würde der "Rechtsanwalt" folgendermaßen reagieren: - Er würde den Dritten anrufen (da die Telefonnummer in der Email an die Kanzlei hinterlegt wäre), zugeben, dass er das Schreiben aufgesetzt habe (!) und verbal drohen, dass es zu einem Gerichtsverfahren käme, wenn der Dritte nicht bezahlen würde. Zusätzlich würde er genervt sagen, dass man sich doch einigen solle mit dem Verwandten und er sich ohnehin nicht mit so einem Kleinkram beschäftigen wolle. Der Vewandte wollte Geld sparen, deswegen hätte er diese "kulante" Form gewählt, damit der Dritte noch ohne Kosten reagieren könne. Was mich jetzt hier insbesondere interessiert: Wie ist dieser Sachverhalt aus Sicht einer Berufsethik bzw. eines Standesrechts zu bewerten? Zu diesem Thema konnte ich im Internet nicht viel finden. Da ich Nicht-Jurist bin und mich sehr für das Thema Berufsethik für andere Berufsstände interessiere (Unternehmensberatung, Finanzberatung, Investmentbanking ...) würde ich gerne hierzu eine Diskussion führen. Mir geht es hier nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine fruchtbare Auseinandersetzung mit einem solchen Fall, bei dem ein Kleinkrimineller einen verwandten Anwalt ins Boot holt (ihn ungenügend mit Infos versorgt), um seine Machenschaften zu unterstützen. Welche Systemschwächen unserer Rechtsprechung treten hier zu Tage, wenn man aus der Kommunikation ableiten könnte, dass der Kleinkriminelle damit wohl in den meisten Fällen durchkommen muss, denn jemand, der sich mit dem Rechtsstaat nicht auskennt, wirkt ja in der Regel extrem ängstlich auf solcherlei Schreiben. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass der "Anwalt" seine Anwaltszulassung nicht verdient und seinen Job bei der Kanzlei riskiert, wenn er sich auf solche Pfade begibt und nicht damit gerechnet hat, dass man ihn per Google (neue Facette der heutigen Gesellschaft) extrem schnell auffinden kann, ohne sich die Mühe machen zu müssen, Nachforschungen in Auftrag zu geben (er wäre geografisch sehr weit entfernt von dem Wohnort der Streitparteien und würde sich deswegen ggf. in Sicherheit wähnen). Die Chefin der Anwaltskanzlei hätte übr. Zugang zu der Emailkommunikation (samt "Anwaltsschreiben"), da die einzige Möglichkeit, den "Anwalt" zu kontaktieren über die allgemeine Info-Adresse der Kanzlei bestand. Also... ich bin gespannt auf Ihre Anregungen. Wenn Sie einschlägige Literatur oder Links zu interessanten Dokumenten haben, die genau solches Fehlverhalten wissenschaftlich thematisieren, sind Sie herzlich willkommen, sie mit mir zu teilen. Das Thema Ethik in "Grenzberufen" finde ich extrem spannend und gerade in Kriesenzeiten wichtiger denn je. Ich glaube, dass unser deutsches Rechtssystem einiges an Nachholbedarf hat, was Ethik angeht und würde die notwendigen Schritte hierfür gerne im Rahmen dieses Forums diskutieren. Vielen Dank im Voraus für die Beiträge! |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Wo soll denn hier ein berufsrechtliches Fehlverhalten liegen? |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
In Summe könnte man also zusammenfassen, dass das Schreiben für jeden ein Witz sein müsste, der halbwegs im Leben steht und nur darauf ausgelegt sein würde, einen ungebildeten und sehr ängstlichen Menschen (also die Schwachen der Gesellschaft!!!) nötigend zur Zahlung zu drängen, weil der "Rechtsanwalt" ziemlich genau wüsste, dass er nichts in der Hand hätte. Ansonsten wäre ja der Standardweg mit juristischem Hinweis, dann Mahnung etc... (wie bereits gesagt, wäre es der Erstkontakt nach der Verweigerung eines Teil der Zahlung). Zusatzinfo zum Fall als einen der vielen formalen Fehler: Die Frist zur Überweisung der ursprünglichen Zahlung wäre noch lange nicht verstrichen. Ist das berufsethisch also ok, soetwas auch noch "privat" zu machen, also keinen offiziellen, sondern einen offensichtlich pseudooffiziellen Weg zu wählen, der nur bei den schwachen unserer Gesellschaft wirken kann mit der Annahme, dass derjenige nicht in der Lage wäre, rauszufinden, dass der Anwalt einfach falsche Tatsachen vorgaukelt? Genau darauf zielt meine Bitte nach Diskussion ab: Ich kann die Standesrechtmäßigkeit nicht beurteilen, da ich kein Jurist mit Ausrichtung auf Standesrecht bin, aber mein Empfinden sagt mir extrem deutlich, dass dies ethisch einfach die unterste Schublade wäre, die es standesrechtlich eigentlich gilt so zu formalisieren, dass ein von der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsanwalt solche Aktionen meiden muss wie der Teufel das Weihwasser, wenn er seine Lizenz behalten möchte. Dieser Fall deutete ziemlich genau darauf hin, dass er nichts befürchten müsste, denn die Dummheit und Dreistigkeit wäre quasi offensichtlich. Maximal eine Rüge der Anwaltskammer vermutlich, die keinerlei Konsequenz hätte. Zudem bestärkt mich Dein Zitat, Clown, dass das Unethische an diesem Fall - nämlich auf die bewusste Einschüchterung Schwacher zielende - zumindest nicht Deine ethischen Rezeptoren zum Ausschlag bringt. Ob Du Jurist bist oder nicht, spielt hierbei noch nicht einmal eine Rolle, sondern maximal die, dass Du evtl. durch die technische Beschäftigung mit dem komplexen Rechtssystem - falls du Jurist sein solltest - die "ethische Unrechtmäßigkeit" dabei verdrängst. Also nochmal die Bitte: Wie seht ihr das aus einem nicht-technokratischen Blickwinkel und was müsste getan werden - falls es das nicht schon gibt, wovon ich nicht ausgehe - , um solches Verhalten effektiv zu bekämpfen? Falls es einen wissenschaftlichen Diskurs schon gibt, wäre ich sehr dankbar für Quellenangaben. Vielen Dank im Voraus!!! |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Ich sehe weder ein sittliches noch ein berufsrechtliches Fehlverhalten. Du vermischst auch ständig beide Ebenen. Auch deine Umfrage zeigt, dass du wesentliche Wertungen des Standesrechts nicht verstanden hast. Es ist nämlich kein anwaltsrechtliches Fehlverhalten, wenn ein Rechtsanwalt "unprofessionell" in dem Sinne agiert, dass er sich einer fehlerhaften Rechtschreibung bedient oder - wie du in deiner laienhaften Wertung findest - "oberflächlich" argumentiert. Viel Text, wenig dahinter. |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
vielen Dank für Deinen Kommentar (das meine ich ehrlich) und auch die Teilnahme an der Umfrage, die natürlich laienhaft ist. Ich möchte an dieser Stelle nochmal betonen, dass ich kein Jurist bin und tatsächlich ein Laie. Von Standesrecht habe ich absolut keine Ahnung (das heißt wirklich wörtlich = 0 Kenntnisse), sondern von anderen nicht-juristischen Reglementierungen anderer Berufsfelder, die ebenfalls viel Spielraum lassen für unethisches Handeln (bspw. die gesamte Investmentbranche, um mal ein aktuelles Beispiel zu nennen). In den USA gibt es bspw. eine Organisation, die einen schwer zu erlangenden Zusatz-Titel verleiht ähnlich einem MBA nur für die Finanzbranche (CFA - Certified Financial Analyst) die nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im CFA-Institut kommuniziert werden darf (bspw. Homepage oder Visitenkarte). Hier gibt es harte Ethikregeln, die fester Bestandteil des Curriculums sind und die bei Missachtung zu einem Ausschlussverfahren führen. Hier kann quasi jeder eine Beschwerde über ein Mitglied an das CFA-Institut schreiben und das unethische Verhalten wird dann untersucht und bestraft. Wenn man hier keine Parallelen zur Anwaltskammer (leienhafte Interpretation) erkennt, dann weiß ich es auch nicht. Wie dem auch sei. Viel Text mag sein, aber da ist mehr dahinter, als Dir leider aufgefallen ist, Clown. Das stimmt mich wirklich traurig, wenn du tatsächlich ein Jurist bist. Mein Ziel ist es, euch Juristen mal eine "romantische Sichtweise" zu präsentieren unter dem Versuch, all die Regeln, die es gibt, an die man sich halten muss und die den ethischen Scharfsinn stark beeinträchtigen, auszublenden und mit dem gesunden Menschenverstand zu urteilen mit einer kräftigen Prise Gerechtigkeistsinn. Idealerweise kann man hieraus Lücken identifizieren für eine zukünftige Veränderung des Rechtssystems. Stichwort: Die Schwächsten unserer Gesellschaft (so ehrenrührig das klingen mag). Diese Eigenschaft ausnutzend handelt der Anwalt in diesem Fall. Jetzt nehmen wir noch an, dass sein Verwandter relativ offensichtlich wie ein Kleinkrimineller handelt und es deswegen zum Abzug der Rechnungssumme kam (von 2100 auf 1500 EUR). Quasi als fiktive Vorverurteilung im Sinne einer fiktiven Diskussion. Zudem gehen wir hier nochmal davon aus, dass es keine Wertung meinerseit ist, dass der Anwalt oberflächlich argumentiert, sondern es eine Tatsache ist (fiktive Vorverurteilung), dass er falsch argumentiert und sich zudem wenig Mühe gibt (viele Rechtschreibfehler als Indikator für fehlende Mühe = fehlendes Pflichtbewusstsein und nicht als Indikator für falschen Inhalt). Eine Bitte an Dich noch, Clown: Könntest Du dein Statement nochmal überdenken vor dem Hintergrund meiner Erklärung und der fiktiven Annahmen. Ob der Abzug der Rechnungssumme nun rechtens ist oder nicht, kann in diesem Rahmen ja nicht geklärt, jedoch annahmegemäß sehr wohl diskutiert werden. Das ist ja schließlich der Sinn eines fiktiven Falls. Danke Dir schonmal im Voraus. Und noch was: Dass sittliches und berufsrechtliches Verhalten zwei Ebenen sind für Dich finde ich schon höchst bedenklich, vor allem, weil der Rechtsanwaltsberuf ja zumindest für einen Außenstehenden genau das Ziel hat, Unrecht, worunter man Unsitte meiner Meinung nach subsumieren kann, zu bekämpfen. Oder etwa nicht?Und bitte lies dir den ganzen Text durch, denn dass ich keine Ahnung vom Standesrecht habe, steht dort auch implizit drin. Also bitte kein Rüge mehr wegen meiner fehlenden Fachkenntnis im Standes- oder überhaupt irgendwelchem Recht. Sieh mich einfach an als Deinen Schüler, da du ja die Wertungen des Standesrechts anscheinend verstanden hast. Ich bleibe weiterhin gespannt! |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Nichts in deinem Beitrag veranlasst mich zu einer Änderung meiner ursprünglichen Stellungnahme. |
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
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| AW: Stand der Formalisierung der Berufsethik im Anwaltsberuf???? Zitat:
Zitat:
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