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schriftl. Bestätigung Falleinschätzung

Dies ist eine Diskussion zu schriftl. Bestätigung Falleinschätzung innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 23.11.2008, 00:17
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Question schriftl. Bestätigung Falleinschätzung

Hallo an alle,


wenn ein Anwalt nach dem ergangenen Urteil in der ersten Instanz dem Mandanten mündlich davon abrät, Berufung einzulegen, da seiner Meinung nach schlechte Erfolgssaussichten bestünden, hat der Mandant Anspruch darauf, diese Einschätzung schriftlich bestätigt zu bekommen?
Zum Nachweis des mündlich Geäußerten?
Wenn der Anwalt für die Bearbeitung der ersten Instanz 1000 Euro kassiert?

Mit freundlichem Gruß
schinderhannes
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:14
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AW: schriftl. Bestätigung Falleinschätzung

Wenn der Mandant das schriftlich haben möchte, warum sollte der Anwalt ihm das denn vorenthalten?
Sicherlich hat der Anwalt Erfahrungswerte vorzuweisen, wie eine Berufung i.d.R. ausgehen würde.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 15:28
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AW: schriftl. Bestätigung Falleinschätzung

Anspruch hat er darauf nicht, im Zweifel wird der Anwalt aber eine schriftliche Stellungnahme schreiben, damit dokumentiert ist, dass er das Risiko richtig eingeschätzt hat. Zur Vermeidung eiens Haftungsprozesses...

im Zweifel ist aber der Rat hier richtig gewesen: Wenn der Anwalt auf Kohle aus wäre, hätte er ja ehr ZU der Berufung geraten - weil er daran auch Geld verdient hätte.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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