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RVG - leicht gemacht ?!?

Dies ist eine Diskussion zu RVG - leicht gemacht ?!? innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 11:26
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RVG - leicht gemacht ?!?

Hallo zusammen!

Irgendwie steige ich bei der Gebührenberechnung nach dem RVG nicht so ganz durch - gut, bei der alten BRAGO hab ichs auch nicht verstanden

Nehmen wir an, wir haben einen Streitwert von 6000 Euro, sind vor dem Landgericht. Der RA beratet seinen Mandanten, schickt ein paar Briefe an die Gegenseite und erhebt dann Klage und vertritt den Mandanten vor dem LG.


Wäre jemand so freundlich und könnte mir erklären, wie sich nun die Vergütung nach dem RVG berechnet + die entsprechenden §§ nennen?

Das wäre sehr nett :-))

Mfg
Jens
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2005, 21:20
fob fob ist offline
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Aber klar doch, Jens!

Zunächst mal fällt eine 10 Zehntel Geschäftsgebühr an, Nr. 2400 VV, §§ 2 II, 13 RVG: 1,3 Geschäftsgebühr, 439,40 EUR.


Dann eine 13 Zehntel Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV, §§ 2 II, 13 RVG, 439,40 EUR


Diese wird aber nach Vorbemerkung Teil 3, Abs. 4: Nr. 2400 VV, §§ 2 II, 13 RV teilweise auf die Geschäftsgebühr angerechnet

Schließlich noch eine 12 Zehntel Terminsgebühr, Nr. 3104 VV, §§ 2 II, 13 RVG, 405,60 EUR


Gesamtbetrag Netto

1064,70 EUR

Mehrwertsteuer
170,35 EUR

Gesamtbetrag 1235,05 EUR

Postpauschale habe ich jetzt mal nicht mitberücksichtigt.


Liebe Grüße,

fob
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2005, 16:29
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Danke für deine Antwort, fob!

Das mit dem §13 RVG verstehe ich noch nicht so ganz bzw. das ist eigentlich mein Hauptproblem.

Wie kommt man da auf den Betrag den man dann mal 1,0 macht??


Mfg
Jens
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2005, 21:52
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

§ 13 stellt im Prinzip die Formel da, nach der sich die volle Gebühr berechnet.

Mit dieser Formel arbeiten aber nur Programmierer. Als Anwender (ohne Software) verwendet man die Tabelle im Schönfelder.

Da schaust du dann einfach unter "deinem" Streitwert nach und erhältst die volle Gebühr.

Gruß,

fob
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2005, 22:42
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Ja, ich habe die Tabelle (Beck-Text im dtv)

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rvg/

Es heißt ja "Gegenstandswert bis ... Euro" dann schau ich da bei 5000 Euro.
In der nächsten Spalte "für jeden Angefangenen Betrag von weiteren ... Euro" dort steht 500 Euro, also mal 2 weil es sich um 6000 Euro Streitwert handelt.
Nun steht in der 3. Spalte "um ... Euro", hier dann 2 mal 28 Euro.

Und wie komme ich mit den Werten auf deine Zahlen

Mfg
Jens
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  #6 (permalink)  
Alt 17.05.2005, 09:18
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Irgendwas machst du da falsch.

Schau unter deinem Linkt doch mal unter "Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)"!

Da gehst du in die erste Spalte und schaust unter "bis 6000 Euro". In der zweiten Spalte siehst du dann die volle Gebühr, hier: 338 Euro.

Würde der Streitwert 6001 Euro betragen, müsstest du unter "bis 7000 Euro" nachschauen. Die volle Gebühr betrüge dann 375 Euro.

Jetzt musst du nur noch schauen, wie hoch die Gebühr für die einzelnen Tätigkeiten jeweils ist, z.B. 1,3 für die Geschäftsgebühr. Dann multiplizierst du die volle Gebühr mit den 1,3 und hast "deine" Kosten.

Gruß,

fob
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  #7 (permalink)  
Alt 17.05.2005, 09:56
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Zitat:
Zitat von fob
Irgendwas machst du da falsch.
Ja

Ich habe immer in der Tabelle von §13 RVG geschaut ...

Jetzt weiß ich wo es steht und es ist ja gar nicht so schwer

Danke dir nochmal!!!


Mfg
Jens

Edit: Nochmal auf die Briefe zurückzukommen: Berechnet sich der Preis pro Brief auch nach dem Streitwert oder kann der RA die Kosten "angemessen" selbst festsetzen?
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Geändert von Staatsanwalt (17.05.2005 um 10:54 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 17.05.2005, 11:09
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind im StR die Anwaltsgebühren ein für allemal festgelegt, während im ZivilR der Streitwert ausschlaggebend ist, welcher vom Gericht jeweils festgesetzt wird. Ist es so richtig?
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #9 (permalink)  
Alt 17.05.2005, 11:13
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AW: RVG - leicht gemacht ?!?

Das "Briefeschreiben" ist regelmäßig von der Geschäftsgebühr unfasst. Es entsteht daher in der selben Angelegenheit auch NICHT pro Brief eine neue Gebühr. Und wenn 1001 Briefe geschrieben werden, gibt´s nur EINE Geschäftsgebühr.

Davon abweichen kann der Anwalt eigentlich nur über eine Honorarvereinbarung. Diese muss nach unten aber in der Tat entsprechend Zeitaufwand und Risiko angemessen sein. Soll heißen: Man darf nur in Ausnahmefällen unterhalb der gesetzlichen Gebühren landen. DARÜBER ist im Prinzip ja alles möglich, vorausgesetzt der Mandant unterzeichnet eine entpsrechende Vereinbarung.

Gruß,

fob
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  #10 (permalink)  
Alt 17.05.2005, 11:43
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Zitat:
Zitat von Domingo
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind im StR die Anwaltsgebühren ein für allemal festgelegt, während im ZivilR der Streitwert ausschlaggebend ist, welcher vom Gericht jeweils festgesetzt wird. Ist es so richtig?
Ja, im Strafrecht gibt das RVG einen Gebührenrahmen vor, in dem sich der Anwalt bewegen darf. Darüber hinaus gehts nur mit Honorarvereinbarung.
Jo, im ZivilR setzt das Gericht den Streitwert fest, danach bemessen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Danke für deine Erläuterung, fob!
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