Dies ist eine Diskussion zu RVG - leicht gemacht ?!? innerhalb des Forums Standesrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| RVG - leicht gemacht ?!? Irgendwie steige ich bei der Gebührenberechnung nach dem RVG nicht so ganz durch - gut, bei der alten BRAGO hab ichs auch nicht verstanden Nehmen wir an, wir haben einen Streitwert von 6000 Euro, sind vor dem Landgericht. Der RA beratet seinen Mandanten, schickt ein paar Briefe an die Gegenseite und erhebt dann Klage und vertritt den Mandanten vor dem LG. Wäre jemand so freundlich und könnte mir erklären, wie sich nun die Vergütung nach dem RVG berechnet + die entsprechenden §§ nennen? Das wäre sehr nett :-)) Mfg Jens |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Aber klar doch, Jens! Zunächst mal fällt eine 10 Zehntel Geschäftsgebühr an, Nr. 2400 VV, §§ 2 II, 13 RVG: 1,3 Geschäftsgebühr, 439,40 EUR. Dann eine 13 Zehntel Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV, §§ 2 II, 13 RVG, 439,40 EUR Diese wird aber nach Vorbemerkung Teil 3, Abs. 4: Nr. 2400 VV, §§ 2 II, 13 RV teilweise auf die Geschäftsgebühr angerechnet Schließlich noch eine 12 Zehntel Terminsgebühr, Nr. 3104 VV, §§ 2 II, 13 RVG, 405,60 EUR Gesamtbetrag Netto 1064,70 EUR Mehrwertsteuer 170,35 EUR Gesamtbetrag 1235,05 EUR Postpauschale habe ich jetzt mal nicht mitberücksichtigt. Liebe Grüße, fob |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Danke für deine Antwort, fob! Das mit dem §13 RVG verstehe ich noch nicht so ganz bzw. das ist eigentlich mein Hauptproblem. Wie kommt man da auf den Betrag den man dann mal 1,0 macht?? Mfg Jens |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? § 13 stellt im Prinzip die Formel da, nach der sich die volle Gebühr berechnet. Mit dieser Formel arbeiten aber nur Programmierer. Als Anwender (ohne Software) verwendet man die Tabelle im Schönfelder. Da schaust du dann einfach unter "deinem" Streitwert nach und erhältst die volle Gebühr. Gruß, fob |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Ja, ich habe die Tabelle (Beck-Text im dtv) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rvg/ Es heißt ja "Gegenstandswert bis ... Euro" dann schau ich da bei 5000 Euro. In der nächsten Spalte "für jeden Angefangenen Betrag von weiteren ... Euro" dort steht 500 Euro, also mal 2 weil es sich um 6000 Euro Streitwert handelt. Nun steht in der 3. Spalte "um ... Euro", hier dann 2 mal 28 Euro. Und wie komme ich mit den Werten auf deine Zahlen Mfg Jens |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Irgendwas machst du da falsch. Schau unter deinem Linkt doch mal unter "Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)"! Da gehst du in die erste Spalte und schaust unter "bis 6000 Euro". In der zweiten Spalte siehst du dann die volle Gebühr, hier: 338 Euro. Würde der Streitwert 6001 Euro betragen, müsstest du unter "bis 7000 Euro" nachschauen. Die volle Gebühr betrüge dann 375 Euro. Jetzt musst du nur noch schauen, wie hoch die Gebühr für die einzelnen Tätigkeiten jeweils ist, z.B. 1,3 für die Geschäftsgebühr. Dann multiplizierst du die volle Gebühr mit den 1,3 und hast "deine" Kosten. Gruß, fob |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Zitat:
Ich habe immer in der Tabelle von §13 RVG geschaut ... Jetzt weiß ich wo es steht und es ist ja gar nicht so schwer Danke dir nochmal!!! Mfg Jens Edit: Nochmal auf die Briefe zurückzukommen: Berechnet sich der Preis pro Brief auch nach dem Streitwert oder kann der RA die Kosten "angemessen" selbst festsetzen? Geändert von Staatsanwalt (17.05.2005 um 10:54 Uhr). |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Wenn ich es richtig verstanden habe, sind im StR die Anwaltsgebühren ein für allemal festgelegt, während im ZivilR der Streitwert ausschlaggebend ist, welcher vom Gericht jeweils festgesetzt wird. Ist es so richtig?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Das "Briefeschreiben" ist regelmäßig von der Geschäftsgebühr unfasst. Es entsteht daher in der selben Angelegenheit auch NICHT pro Brief eine neue Gebühr. Und wenn 1001 Briefe geschrieben werden, gibt´s nur EINE Geschäftsgebühr. Davon abweichen kann der Anwalt eigentlich nur über eine Honorarvereinbarung. Diese muss nach unten aber in der Tat entsprechend Zeitaufwand und Risiko angemessen sein. Soll heißen: Man darf nur in Ausnahmefällen unterhalb der gesetzlichen Gebühren landen. DARÜBER ist im Prinzip ja alles möglich, vorausgesetzt der Mandant unterzeichnet eine entpsrechende Vereinbarung. Gruß, fob |
| |||
| AW: RVG - leicht gemacht ?!? Zitat:
Jo, im ZivilR setzt das Gericht den Streitwert fest, danach bemessen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren. Danke für deine Erläuterung, fob! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Risikoberechnung leicht gemacht | Nachrichten: Wissenschaft | 21.09.2009 12:00 |
| Aha-Erlebnis leicht gemacht | Nachrichten: Wissenschaft | 30.06.2009 14:00 |
| Datenabgleich leicht gemacht | Nachrichten: Wissenschaft | 30.06.2006 12:00 |
| Flugzeugwartung leicht gemacht | Nachrichten: Wissenschaft | 06.04.2006 12:00 |
| Unternehmensgründung leicht gemacht! | Nachrichten: Wissenschaft | 25.10.2005 16:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios