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Rechtsform Anwaltskanzlei

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsform Anwaltskanzlei innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2004, 20:13
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Rechtsform Anwaltskanzlei

Hi,

in diesem Bereich ist ja nicht gerade viel los - ich hoffe, das trotzdem ein paar Antworten und Kommentare kommen ....

Die Anwaltsschwemme treibt einen meiner Meinung nach geradezu in die Selbstständigkeit. Ich denke auch nicht, das sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren verbessert :-(

Was meint ihr ?? Welches ist die sinnvollste Rechtsform einer Kanzlei ??

Und wie dürfen aktuell Homepages von RA`s aussehen ??

Ist Einzelkämpfer oder Gemeinschaft besser ??

Würde mich freuen mit ein paar netten Kollegen eine Diskussion zu starten.
__________________
Staatsanwälte küsst man nicht !
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2004, 20:43
fob fob ist offline
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Homepage:

Nicht anders als andere Homepages auch. Nimmst du das mit dem Standesrecht allzu ernst, dürftest du weder irgendwelche Bilder (z.B. von deiner Kanzlei) oder Hintergrundmuster und schon gar keine Hintergrundmusik haben.

Hier hat die Realität jedoch die Standeswirklichkeit längst einge- und überholt. Die ständige Rechtsprechung gibt mutigen Homepage-Betreibern Recht.

Wichtig ist, dass du bestimmte Daten auf deine Seite aufnimmst. Hilfreich ist hier die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

Weiter später - gerade keine Zeit mehr.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2004, 20:46
Inhaber Juraforum.de
 
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Hallo,

das ist wirklich ein interessantes Thema. Das würde mich auch mal interessieren und ein paar andere nette Kollegen/innen gibt es hier ja auch

Ich sorge mal ein bischen für Input zum Thema

Hier gibt es als erstes einen interessanten Artikel allgemein zum Arbeitsmarkt von Juristen:

http://www.legamedia.net/legaeducati...beitsmarkt.php

Davon hier auszugsweise:

Die Zahl der Anwälte hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 56.600 auf rund 100.000 fast verdoppelt. Derzeit gibt es in Deutschland 110.000 Jurastudenten und 25.000 Referendare, die in den kommenden Jahren auf den Arbeitsmarkt drängen werden. Angesichts dieser Zahlen wird es für die Absolventen wichtiger denn je, sich durch Zusatzqualifikationen von Mitbewerbern zu unterscheiden und sich neue Tätigkeitsbereiche zu erschließen. In den Top - Anwaltskanzleien kommen nur Bewerber mit einem Prädikatsexamen unter, außerdem sind die Personalkapazitäten dort begrenzt. Breitere Einstiegsmöglichkeiten bieten Unternehmen der Wirtschaft.

Insgesamt waren 1999 6.500 Juristen arbeitslos gemeldet, 760 davon waren Berufsanfänger. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung stellte im ersten Halbjahr 2000 einen Stellenzuwachs von 30% auf dem Arbeitsmarkt für Juristen fest, jedoch bedeutet dies noch nicht unbedingt eine Trendwende. Allerdings deutet die Alterstruktur der Juristen darauf hin, dass sich längerfristig eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt abzeichnen könnte. Auch in der ersten Hälfte des Jahres waren Juristen in Kanzleien und Sozietäten, besonders aber auch in Verbänden und Behörden, im Kreditgewerbe, in der Versicherungswirtschaft sowie in Unternehmen der Personal- und Wirtschaftsberatung gefragt. Die Tätigkeiten, die auf Juristen in diesen Wirtschaftsbereichen zukommen, sind vielfältig. Bei Verbänden und Kammern übernehmen Juristen Beratungsaufgaben für Mitglieder und wirken häufig an der Gesetzgebung im weiteren Sinne mit, indem sie Verbandsinteressen vertreten und in die politische Diskussion mit einbringen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Gründerleitfaden zur Kanzleigründung:

http://www.juracafe.de/kanzlei/gruendung/leitfaden0.htm

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wie startet man als Anwalt erfolgreich mit der eigenen Kanzlei?

Der Arbeitsmarkt für Juristen ist hart umkämpft, die Gründung einer eigenen Kanzlei ein Wagnis. Was man beim Sprung in die Selbständigkeit beachten muss und wie man Risiken vermindern kann, erläuterte die Hamburger Anwältin Tanja Irion.

Quelle: http://www.manager-magazin.de/untern...,96763,00.html

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ich hab hier mal ein Muster für eine Rechtsanwaltspartnerschaft, die es ja wohl noch gar nicht so lange gibt, gefunden:

http://www.kfw-mittelstandsbank.de/m...soG/partng.pdf

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Kanzleigründung mit Unterstützung der Deutschen Ausgleichsbank

http://www.advonet.info/ju2332.htm

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Super finde ich ansonsten dieses Werk "Berufsaussichten für Juristen"

http://www.al-online.de/downloads/berufaussichten.pdf



Viele Grüße

Sebastian
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2004, 15:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: ca. 600 km von Mecklenburg entfernt
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Hallöchen,

ich bin nun gerade kein Anwalt, arbeite aber bei der RAK.

Ich denke, dass es sicherlich weiterhin den klassischen Einzelkämpfer unter den Rechtsanwälten geben wird. Jedoch wird seine Bedeutung sich wohl eher auf den ländlichen Raum beschränken. In den Ballungszentren wird es wohl weiter in Richtung Zusammenschluss von RAe gehen. Hauptgrund dürften sicherlich die ernomen Kosten sein. Diese Entwicklung ist auch erkennbar.

M.E. lohnen sich Spezialisierungen vorallem in Ballungsräumen und eröffenen einem RA sicherlich auch neue Mandantschaft. Aus meiner Arbeit weis ich, dass Spezialisierungen, sprich Fachleute, auf verschiedensten Gebieten gesucht werden.

Eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern, mit ausländischen Rechtsanwälten ist sicher
nicht abzulehnen.

Welche Form der Zuammenarbeit die Beste ist, muss wohl jeder selber rausfinden und auch mal steuerlich durchspielen. Ohne jetzt irgend einem auf die Füße treten zu wollen, werde ich mal so Möglichkeiten aufzählen. Es gibt die Bürogemeinschaft, die Sozietät, die Partnerschaft, die GmbH, die AG, die EWIV und die Kooperation. Diese sind meiner Kenntnis nach bereits am Markt tätig. Es soll auch die Möglichkeit einer Genossenschaft und KGaA bestehen.

Ich denke, dass Homepages von RAe eigentlich nur den "normalen" Anforderungen entsprechen müssen. Vor allem bitte nicht so blau gestalten, wie Rechtsanwaälte aus "Dunkeldeutschland". Ich denke vorallem an irreführende nach deutschem Recht unzulässige Sprüche. Als Grundsatz kann man hier die Gestaltung des Briefkopfs mit heranziehen.

So erstmal hör ich mit meinem Gelaber auf,

tschüß specht
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