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Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 29.04.2009, 13:05
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Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Es stand doch zur Debatte, das Rechtsberatungsgesetz-
das m.W. nach aus dem 3. Reich stammt und nur dazu diente, Juden (und?), die vom Anwaltsverein ausgeschlossen worden waren, an der weiteren Ausübung ihres Berufes zu hindern-
zu lockern und es bspw. Vereinen etc. zu ermöglichen, Rechtsrat zu erteilen und das Damoklesschwert, wie es auch über diesem Forum hängt, zu entfernen oder wenigstens zu entschärfen.
Warum ist in dieser Hinsicht nichts passiert? Liegt es an der Lobby der Anwaltsvereine oder sind die Herren Politiker "in eigener Sache" nicht daran interessiert, Konkurrenz zuzulassen.?
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Alt 29.04.2009, 13:52
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Das RBerG ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt worden. Nicht sehr lange her.

Gruß

Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 29.04.2009, 15:12
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Nix da alter Wein, eine Vielzahl von juristischen Laien darf nunmehr Rechtsdienste erbringen - wenn diese nämlich im Zusammenhang mit deren sonstiger beruflicher Tätigkeit stehen und somit deren Qualität gesichert ist.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 29.04.2009, 19:06
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Wenn ich mir vorstelle, dass ansonsten Leute mit AnnaNass' Kenntnissen des deutschen Rechts beratend tätig werden, dann hat das Rechtsdienstleistungsgesetz doch seine Berechtigung.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 18:57
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich nicht, aber vor einiger Zeit hat ein Ex-Richter, der dagegen vorgeht, (zu diesem Zweck) beantragt, mich verteidigen zu dürfen (bei einem Tierbefreiungsprozeß), mit dem zu erwartetenden Ergebnis; immerhin aufgehoben in der nächsten Instanz. Details siehe http://tierrechtsforen.de/rechtsberatungsgesetz .
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Alt 13.12.2009, 20:22
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Achim
Ich schau mal rein- und hoffe, Du hast nicht einfach irgendwelche Käfige geöffnet und die Tiere sich selbst überlassen- die dann oft elendig verrecken, weil sie nicht in der Natur lebensfähig sind.
Ich melde mich
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Alt 13.12.2009, 20:53
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Zitat:
Zitat von Anna Nass
Ich schau mal rein- und hoffe, Du hast nicht einfach irgendwelche Käfige geöffnet und die Tiere sich selbst überlassen- die dann oft elendig verrecken, weil sie nicht in der Natur lebensfähig sind.
Es handelte sich um diverse Vögel, diese werden selbsteverständlich von seriösen Tierbefreiern nur dann befreit, wenn geeignete Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen.

Allersdings vermute ich, daß Du auf die übliche Tierausbeuterpropaganda bezüglich Nerzbefreiungen reingefallen bist, siehe http://veganismus.de/vegan/faq-tierbefreiung.html#nerze
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Alt 13.12.2009, 21:12
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Zitat:
Zitat von Achim Stößer
Es handelte sich um diverse Vögel, diese werden selbsteverständlich von seriösen Tierbefreiern nur dann befreit, wenn geeignete Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen.
Ich bin beruhigt, dass die Diebe seriös sind.
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Alt 14.12.2009, 14:20
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Nein, Achim, ich meine da bspw. die Freilassung von u.a. Hühnern, die dann bspw. dem nächsten Fuchs zum Opfer fallen etc. Ob Nerze, Chinchilla etc. in der BRD "Natur" überleben würden, weiss ich nicht. Einer "Befreiung " von Zuchttieren dahingehend, sie einfach ihrem Schicksal zu überlassen, stehe ich mindestens kritisch gegenüber.

Ach, was wäre die Welt ohne Komiker, die nichts als ihre saudummen Kommentare beitragen können und das auch noch im Glauben, sie seien vollkommene Juristen.
Gesetze und Recht sind nicht zwangsläufig das Selbe, abgesehen davon, dass Diebstahl nicht einschlägig wäre, da keine Aneignung beabsichtigt ist und u. U. eine Ersatzvorwegnahme zur Gefahrenabwendung, ärztl. Eingriff etc. vorliegt.
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Alt 14.12.2009, 15:03
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AW: Rechtsberatungsgesetz- wann fällt es endlich?

Zitat:
Zitat von Anna Nass
... abgesehen davon, dass Diebstahl nicht einschlägig wäre, da keine Aneignung beabsichtigt ist
Im vorliegenden Fall, in dem Achim rechtskräftig verurteilt wurde, lag es so, dass er die Sachen weggenommen hat, um einem anderen eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen. Das reicht dann schon für Diebstahl.
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