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Rechtsberatung und -vertretung auch ohne Examen?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsberatung und -vertretung auch ohne Examen? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 18.05.2007, 13:56
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Rechtsberatung und -vertretung auch ohne Examen?

Nehmen wir mal an, Person A ist als selbständiger Personalberater für Unternehmen tätig. In einem Unternehmen übernimmt A die komplette Personalarbeit, verfügt über Zeichnungsbefugnis und hat Handlungsvollmacht.
Das Unternehmen gerät in einen Arbeitsrechtstreit. Person A nimmt die Interessen der Unternehmung wahr (inkl. schriftlicher Vollmachtstellung) und verfasst entsprechende Schriftstücke an das Arbeitsgericht. Die Unternehmung, bzw. Geschäftsführung erhält Ladung zu einem Gütetermin und Person A gibt bekannt, die Interessen der Unternehmung wahr zu nehmen. Der zuständige Richter des Arbeitsgerichts aber lässt erkennen, Person A trotz Handlungs- und Vertretungsvollmacht, nicht als Vertretung vor Gericht zu zu lassen.

Nach einem m.E. neuen Beschluss ist die rechtsberatliche Vertretung von Personen, innerhalb der Fachgebiete, in denen sie beraten, zulässig. Eine Person mit Handlungs- und Vertretungsvollmacht kann demnach doch auch vor Gericht vertreten oder nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 14:21
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AW: Rechtsberatung und -vertretung auch ohne Examen?

Die Parteien können den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht

* persönlich führen oder
* sich vertreten lassen, z. B. durch Rechtsanwälte/-innen, Vertreter/-innen ihrer Gewerkschaft oder ihres Arbeitgeberverbandes oder durch eine volljährige Privatperson ihres Vertrauens (mit schriftlicher Vollmacht)

§ 11 Arbeitsgerichtsgesetz


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 18.05.2007, 15:29
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AW: Rechtsberatung und -vertretung auch ohne Examen?

Zitat:
Zitat von Vesticia
Nach einem m.E. neuen Beschluss ist die rechtsberatliche Vertretung von Personen, innerhalb der Fachgebiete, in denen sie beraten, zulässig. Eine Person mit Handlungs- und Vertretungsvollmacht kann demnach doch auch vor Gericht vertreten oder nicht?
Das ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig.

Wenn hier mit "neuem Beschluss" das neue Rechtsdienstleistungsgesetz gemeint ist, dann möchte ich darauf hinweisen, dass dieses noch nicht verabschiedet wurde. Dort soll aber am Anwaltsmonopol bei der gerichtlichen Vertretung nichts geändert werden.

Ausnahmen hiervon gibt es beim Arbeitsgericht (siehe oben) und auch beim Sozialgericht.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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