
28.03.2005, 14:33
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 5
| |
| RA macht Fehler Kann ich einen Rechtsanwalt verklagen, wenn dieser Fehler gemacht hat, und falls ja, verjährt dieser Anspruch? Beispiel: Rechtsanwalt W betreut mich in einem Erbstreit, und zwar geht es um ein Haus, das ich vererbt bekam vom Vater, da dieser aber schonmal verheiratet war und Kinder hatte, wollen diese ihren Pflichtteil. Ich ahnungslos nehme mir W als Anwalt. W lügt mich erstmal an, dass wir gewinnen und ich denen nichts zu zahlen hätte, und als es dann doch vor Gericht geht, schätzt W das Haus selbst, ohne Immobilienkenntnisse oder Gutachter, und zwar viel zu hoch, so dass die Pflichtteile aus diesem Wert errechnet werden, und das Haus selbst tatsächlich nur 1/4 des Preises bringt. Am Schluß bekommt jeder Geld, (W, Anwalt des Gegners, frühere Kinder), nur ich nicht mehr. Könnte ich W verklagen? |