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RA als Kooperationspartner auf Internetseite nennen

Dies ist eine Diskussion zu RA als Kooperationspartner auf Internetseite nennen innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 23:05
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Question RA als Kooperationspartner auf Internetseite nennen

Mal angenommen Rechtsanwalt R sei auch als Mediator tätig und habe sich mit verschiedenen anderen MediatorInnen vernetzt. Die Personalberaterin P, die ebenfalls als Mediatorin tätig sei, möchte nun den R als einen ihrer "Kooperationspartner" auf ihrer Webseite mit Bild, Berufsbezeichnung, Kontaktdaten, und Kurzprofil auflisten. Ist das zulässige Werbung für den RA?
__________________
Meine Beiträge sind als persönliche Ansicht eines interessierten Laien zu verstehen. Als Diplom-Wirtschaftsingenieur (Unternehmensberater und Mediator) bin ich grundsätzlich nicht zur Rechts- oder Steuerberatung berechtigt.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 10:08
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AW: RA als Kooperationspartner auf Internetseite nennen

sowas wird sicher von der für den RA zuständigen rechtsanwaltskammer zuverlässig und verbindlich beantwortet. kostet glaube ich nicht mal was.
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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