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Mandat Entziehen mit Beratungsschein

Dies ist eine Diskussion zu Mandat Entziehen mit Beratungsschein innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 19.01.2011, 15:46
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Mandat Entziehen mit Beratungsschein

Frau E ist zu ihrem Anwalt gegangen mit einem Problem. Da sie Harz 4 Empfängerin ist, hat sie vom Gericht einen Beratungshilfeschein erhalten. Ihr Anwalt macht aber NICHTS und unterstellt ihr sogar einiges. Nun möchte Frau E ihm das Mandat entziehen

Frage: Geht das und was Passiert mit dem Beratungshilfeschein, wenn Frau E sich einen neuen Rechtsanwalt sucht? Muss sie dann die Anwaltsgebühren Zahlen???
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Alt 28.02.2011, 22:14
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AW: Mandat Entziehen mit Beratungsschein

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe deckt die Kosten eines Anwaltes ab; Mehrkosten für Anwaltswechsel muß man selbst tragen!

Es ist ziemlich ausgeschlossen, dass einem das Gericht für einen weiteren Anwalt in derselben Sache nochmals Beratungs- oder Prozeßkostenhilkfe gewährt. Ansonsten müßte man erhebliches standeswidriges Fehlverhalten des ersten Anwaltes nachweisen können.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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