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Mandantenverrat?

Dies ist eine Diskussion zu Mandantenverrat? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 12.07.2008, 16:11
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Mandantenverrat?

Nehmen wir einmal an, ein Mandant wäre mit der rechtlichen Vertretung durch seinen Anwalt nicht zufrieden, weil dieser z. B. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Mandanten sowie zu dessen Nachteil Gerichtstermine verschiebt.

Nehmen wir weiter an, der Mandant entzieht dem Anwalt deshalb das Mandat. Wie kann sich der Mandant dann verhalten, wenn der Anwalt dem Gericht wieder ohne sein Wissen mitteilt, er selbst lege das Mandat nieder und vertrete den Mandanten nicht mehr?

Wenn nun der Vorsitzende Richter das Schreiben des Anwalts zu Beginn des Verfahrens zur Überraschung des Klägers verliest, schadet dies eventuell dem Verfahren, weil es der Anwalt des Antragsgegners (Beklagten) für seine Partei nutzt. Interpretativ ließe ein solchermaßen formuliertes Schreiben des Anwalts darauf schließen, dass der Anwalt die Korrektheit der Klage oder die Erfolgsaussichten seines Mandanten in Frage stellt.

Fragen:
- Verhalten des Anwalts möglicherweise strafrechtlich relevant nach § 356 StGB?
- Verstoß gegen §§ 43 ff. BRAO?
- Verstoß gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)?

Welche Form der Beschwerde gegen den Anwalt ist möglich, wenn der Anwalt vielleicht keinerlei Stellung bezieht?
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Alt 12.07.2008, 20:02
V.I.P.
 
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AW: Mandantenverrat?

Ausserdem, was heißt6 hier, der Anwalt verschie4bt Termine zum Nachteil des Mandanten? Der Anwalt kann die Verschiebung höchstens anregen, den termin verschiebt der Richter. Und wie das zum Nachteil des Mandanten geschehen soll, ist fraglich...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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