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Korrespondenz mit Anwalt

Dies ist eine Diskussion zu Korrespondenz mit Anwalt innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 08.10.2008, 12:31
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Korrespondenz mit Anwalt

Ich packe diesen fiktiven Fall mal hier rein:

X hat in seiner (aussergerichtlichen) Angelegenheit gegen Y einen Anwalt Z genommen.
Y ist selbst nicht anwaltlich vertreten.
Y führt sämtliche Korrespondenz weiterhin mit X und nicht mit dem Anwalt Z.

Ist Y verpflichtet, mit Z zu korrespondieren und X in Ruhe zu lassen? Woraus ergibt sich diese Pflicht?
X will seine Ruhe haben. Dafür hat er ja einen Anwalt genommen.

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 13:33
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AW: Korrespondenz mit Anwalt

Danke für die Antwort, aber die Frage zielt darauf ab, ob Y aufgrund irgendeiner Vorschrift verpflichtet ist, nur noch mit Anwalt Z zu korrespondieren, wenn dieser dem Y unter Vorlage einer Vollmacht angezeigt hat, dass er X vertritt. Vll. war meine Frage nicht präzise genug formuliert.

X hat den Fall Anwalt Z übergeben und will nicht mehr von Privatmann Y behelligt werden. Y übergeht immerhin auch den Anwalt Z, der angezeigt hat, dass er X vertritt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2008, 11:41
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AW: Korrespondenz mit Anwalt

Wenn Y einen Anwalt hätte und dieser noch an die Privatadresse der Gegenseite schreibt, so wäre das ein Verstoß gegen die Rechtsanwaltsordnung. Da Y aber ein Privatmensch ist, gibt es da keine Regelungen. Er muss dem Anwalt nicht schreiben.
Wie schon gesagt, muss X (und sollte) nicht selbst darauf reagieren und die Briefe dem Anwalt Z übergeben. X kann dabei selbst entscheiden ob Z dem Y antworten soll oder nicht, denn schließlich muss er ja die Korrespondenz irgendwann bezahlen.
Unwichtiges kann und sollte unbeantwortet bleiben.
Anders verhält es sich mit Forderungen und Fristsetzungen. Dies sollte der Anwalt machen.

Das hier angesprochene Problem aber lösen Anwälte i.d.R. mit folgender Formulierung: "Wir bitten Sie Ihren Schriftverkehr ausschließlich über unsere Kanzlei zu führen!"

Das sollte X seinem Anwalt sagen. Er wird es dann schreiben.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.10.2008, 11:44
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AW: Korrespondenz mit Anwalt

DAnke für die klare Antwort.
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