Dies ist eine Diskussion zu keine Beratung innerhalb des Forums Standesrecht
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| keine Beratung angenommen, für die rechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls mit Verletzungen will der Geschädigte einen RA beauftragen. Zum vereinbarten Termin werden ihm die Unterlagen (Unfallbericht Polizei, Gutachten usw.) von Büroangestellten abgenommen mit den Worten: "Herr RA macht das schon." Der RA fordert von der Versicherung im Gutachten aufgeführten Schaden, geht aber mit keinem Wort auf streitbare Punkte ein. Er gibt sich auch bei den Verletzungen mit den "freiwilligen" Zahlungen der Versicherung zufrieden, fordert von sich aus keine konkrete Summe. Nach Ausheilen der Verletzungen fragt er schriftlich beim Mandanten an, ob denn eine Haushaltshilfe eingesetzt war. Angenommen, die Verletzte hätte diese gut gebrauchen können, hat aber mangels Beratung von diesem Recht auf Haushaltshilfe nichts gewusst. Angenommen, für die ganze Abwicklung des Falles hätte der Mandant den RA nie persönlich gesprochen und ist vom Büro immer nur abgeblockt worden. Welche Möglichkeiten hätte ein Mandant, sich für eine derart unzureichende Erledigung der Rechtsangelegenheit zu beschweren?
__________________ Mit einem netten Gruß Joschi480 Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein. (Konrad Adenauer) |
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| AW: keine Beratung Gibt es niemand, der zu diesem Thema was sagen kann?
__________________ Mit einem netten Gruß Joschi480 Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein. (Konrad Adenauer) |
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| AW: keine Beratung das einzige was ich dazu weiss ist folgendes: wenn das fahrzeug des mandanten beschädigt war, hätte er ein recht auf ein ersatzfahrzeug. wenn er dieses recht nicht in anspruch nimmt, dann steht ihm in diesem fall eine pauschale für nicht-inanspruchnahme zu. ob das allerdings auch auf die haushaltshilfe übertragbar ist weiss ich nicht??? |
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