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Kann Erstberatungsgebühr mündlich vereinbart werden?

Dies ist eine Diskussion zu Kann Erstberatungsgebühr mündlich vereinbart werden? innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 19:23
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Kann Erstberatungsgebühr mündlich vereinbart werden?

Hallo,

wenn man zum Anwalt geht und Ihm die Problematik (z.B. Grundstück (2000Eur Streitwert)) schildert, dadraufhin Ihn Fragt was das Erstgespräch Kosten würde und er es mit 180Eur beantwortet, ist er dadran gebunden?

Kann er dann trotzdem eine Rechnung über 249,90Eur ausstellen, da die vorher vereinbarte Summe nicht schriftlich sondern nur Mündlich mit einem Zeugen vereinbart war?

Die 249,90Eur würden sich folgend zusammensetzen:

190Eur = Maximale Gebühr für Erstberatung
+20Eur = Maximale Telekommunikations Pauschale (obwohl innerhalb der Erstberatung nichts Kopiert, schriftlich verfasst oder Telefoniert wurde)
+Rest Mwst

Ist es kurzgesagt zulässig das sich ein Anwalt bei einer Mündlich festgelegten Summe, trotzdem auf das Gesetzlich geregelte beruft und sich dann das Maximum daraus holt?

Er könnte doch nur bei den 180Eur sagen das er Netto gemeint hat, oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 20:24
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AW: Kann Erstberatungsgebühr mündlich vereinbart werden?

Zitat:
Zitat von mark616
Er könnte doch nur bei den 180Eur sagen das er Netto gemeint hat, oder?
Eigentlich nicht, denn einem Verbraucher gegenüber sind immer die Endpreise (brutto) anzugeben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 23:24
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AW: Kann Erstberatungsgebühr mündlich vereinbart werden?

Das heist er hätte kein Recht die 249,90Eur zu verlangen, oder?
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