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juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Dies ist eine Diskussion zu juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 07.06.2008, 12:37
LuL LuL ist offline
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juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Hallo zusammen,

angenommen ein Mandant entzieht dem Anwalt die Wahrnehmung seiner Interessen per email, weil er der Auffassung ist, dass der Anwalt juristisch falsch handelt und den Mandantenauftrag (den es natürlich nicht schriftlich gibt) nicht ansatzweise umsetzt und Ansprüche in falscher Höhe von falschen Parteien einfordert. Danach passiert folgendes: der Mandant erhält eine Woche später eine Honorarrechnung (Zahlungsziel 7 Tage) inklusive Mandatsniederlegung von dem Anwalt unter Bezugnahme auf die email, in der das Mandat entzogen wurde!!! Daraufhin schreibt der Mandant eine ausführliche Darlegung der juristisch falschen Bearbeitung des Falles mit der Bitte um Prüfung durch die Kanzlei und einer Fristsetzung von 7 Tagen. Die Kanzlei schickt dann innerhalb dieser Frist eine Mahnung ohne das Schreiben in irgendeiner Form zu erwähnen mit einem weiteren Zahlungsziel von 7 Tagen, dass der Mandant aufgrund der Postlaufzeit und beruflicher Abwesenheit garnicht einzuhalten in der Lage ist.

Was kann der Mandant am besten tun ohne einen weiteren Anwalt einzuschalten? Muss er die Honorarrechnung zahlen, obwohl der Anwalt nachweislich juristisch falsch gearbeitet hat? Hilft die Rechtsanwaltskammer? Rechnung erstmal unter Vorbehalt zahlen, falls der Mandant sich doch geirrt hat? Was gibt es für Möglichkeiten?

Grüße am Wochenende in die Runde von
LuL
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Alt 07.06.2008, 18:56
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Wenn der Mandant tatsächlich sicher ist, die Rechtslage besser beurteilen zu können als sein Anwalt, dann kann er ja einfach abwarten, bis er auf Zahlung des Honorars verklagt wird, wobei natürlich das Risiko besteht, den Prozess zu verlieren und dann auch noch die Kosten des Prozesses tragen zu müssen! Formell hat der Anwalt jedenfalls korrekt gehandelt: Mit Beendigung des Mandates wird die Gegenleistung für die bisher erbrachten Leistungen des Anwalts fällig.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 19:02
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Richtig. Und ich kann mir auch vorstellen, weshalb "falsche" Beträge gefordert wurden: Weil der Mandant halt Laie ist und die Rechtslage und die entsprechende Anspruchshöhe vielleicht nicht so gut beurteilen kann.

Bei einem Rohrbruch würde ich als Laie sagen, dass muss man so und so machen. Und ein Klempner würdes wohl ein wenig anders machen...
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 20:00
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

[I]Wenn der Mandant tatsächlich sicher ist, die Rechtslage besser beurteilen zu können als sein Anwalt, dann kann er ja einfach abwarten, bis er auf Zahlung des Honorars verklagt wird[

Heißt das, dass der Mandant, sollte er beweisen können, dass falsche Ansprüche gegenüber den falschen Parteien geltend gemacht wurden, die Rechnung nicht begleichen muss?

Die Anwälte werden ja oft mit den Medizinern verglichen - in aller Regel sind falsche Diagnosen und falsche medizinische Behandlung für den Mediziner unschädlich, da er nicht für den Erfolg, sondern für die Behandlung entlohnt wird, egal, ob richtig oder falsch.

Und dies ist z.B. bei dem Klempner nicht so. Macht er schlamperte Arbeit, hat jeder das Recht Rechnung zu kürzen oder gar nicht zu bezahlen.

Wenn der Streitwert sich aus verschiedenen "Positionen" zusammensetzt, ist es nicht notwendig in der Honorarrechnung dies darzustellen? Eine allgemeingültige Position Streitwert bis zu Summe X gem. §§XZY ist okay und es ist okay, dass der Mandant keine Chance hat dies durch die Rechnung zu überprüfen, sondern erst in einem Prozess? Und der Anwalt kann auch auf Nachfrage dazu einfach still schweigen?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 20:10
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Zitat:
Zitat von LuL
Heißt das, dass der Mandant, sollte er beweisen können, dass falsche Ansprüche gegenüber den falschen Parteien geltend gemacht wurden, die Rechnung nicht begleichen muss?
Die Beweislast für die Begründetheit seiner Forderung liegt beim RA.


Zitat:
Die Anwälte werden ja oft mit den Medizinern verglichen - in aller Regel sind falsche Diagnosen und falsche medizinische Behandlung für den Mediziner unschädlich, da er nicht für den Erfolg, sondern für die Behandlung entlohnt wird, egal, ob richtig oder falsch.
Da hier nicht einmal im Ansatz angegeben ist, um welche geschuldete Leistung des RA es sich handelt, kann auch nicht generell beantwortet werden, ob hier ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt. In der Regel wird wohl ein Dienstvertrag geschlossen worden sein, so dass kein Erfolg geschuldet wird.

Zitat:
Wenn der Streitwert sich aus verschiedenen "Positionen" zusammensetzt, ist es nicht notwendig in der Honorarrechnung dies darzustellen?
Nein, den Streitwert muss man nicht aufschlüsseln. Der RA wird korrekt nach RVG abgerechnet haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 20:26
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Zitat:
Zitat von LuL
- in aller Regel sind falsche Diagnosen und falsche medizinische Behandlung für den Mediziner unschädlich, da er nicht für den Erfolg, sondern für die Behandlung entlohnt wird, egal, ob richtig oder falsch.
Fachlich schlicht und einfach falsch. Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen haben nur dann keine Konsequenzen, wenn sie aus den vorliegenden Befunden bei Vorgehen mit der notwendigen Sorgfalt hergeleitet werden konnten.

Schuster, bleib bei Deinen Leisten!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 07.06.2008, 20:36
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Vielen Dank zunächst einmal.

Der Mandant ist zum RA gegangen mit der Bitte eine drohende Zwangsvollstreckung der Krankenkasse in sein Privatvermögen (die KV ging davon aus, dass ein ausländischer AG vorliegt) abzuwenden und die Zahlung der Brutto-Netto-Differenz des Gehaltes gegenüber dem AG durchzusetzen. Der RA stellt fest, dass ein deutscher AG vorliegt (er hat nicht erkannt, dass dies nur für eine Teilzeit des Arbeitsverhältnisses zutrifft) und fordert nun den deutschen AG im Namen des Mandanten auf, die Sozialbeiträge zu zahlen. Nach Ansicht des Mandanten ist dies aber nicht nötig, da er in dem Moment, wo ein deutscher AG gegeben ist, aus der Haftung mit dem Privatvermögen raus ist, da die KV nun eigene Rechtsmittel zur Eintreibung der Sozialversicherungsbeiträge hat. Insofern war die Zahlungsaufforderung (zur Abwendung der Zwangsvollstreckung) an den deutschen Arbeitgeber unsinnig. Hinsichtlich der Zeit des Arbeitsverhältnisses, für das nach wie vor ein ausländischer AG vorliegt, ist es nach Ansicht des Mandanten unsinnig, die Zahlung der Beiträge von der deutschen GmbH einzufordern, da diese nicht Schuldner der Beiträge ist, sondern die ausländische Firma. Die Haftung mit dem Privatvermögen besteht also nach wie vor und der ausländische Arbeitgeber wurde niemals vom RA angeschrieben.
Nochmal zusammenfassend: die geschuldete bzw. erwünschte Leistung war die Abwendung der Zwangsvollstreckung bzw. Durchsetzung der Auszahlung der Netto-Brutto-Differenz des Gehaltes an den Mandanten.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 22:50
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

Zitat:
Zitat von LuL
[I][I]
Die Anwälte werden ja oft mit den Medizinern verglichen - in aller Regel sind falsche Diagnosen und falsche medizinische Behandlung für den Mediziner unschädlich, da er nicht für den Erfolg, sondern für die Behandlung entlohnt wird, egal, ob richtig oder falsch.
Sind halt beides Akademiker; der Anwalt ist bei schlechter Mandatsführung schnell in der Haftung. GGf hat der Mandant dann, wenn er Schadensersatz in Höhe der Gebührenforderung geltend macht, ein Einsichtsrecht in die Akte und kann diese dann einem erkennenden Gericht vorlegen. Dieses sieht dann ja, ob der Mandant falsch beraten wurde und urteilt entsprechend.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 11:56
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

@fernetpunker:
"Da hier nicht einmal im Ansatz angegeben ist, um welche geschuldete Leistung des RA es sich handelt, kann auch nicht generell beantwortet werden, ob hier ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt. In der Regel wird wohl ein Dienstvertrag geschlossen worden sein, so dass kein Erfolg geschuldet wird."

wenn ein armer mensch rat bei einem rechtsanwalt sucht, wo ist der zeitpunkt, an dem festgelegt wird: "Abrechnung nach Dienst- oder Werksvertrag" - die größte zahl der hilfesuchenden weiß mit sicherheit nicht einmal, dass es soetwas gibt.

kann das der ratsuchende auf einem formular bei der erstberatung ankreuzen oder ist der RA ggf verpflichtet, auf unterschiedliche möglichkeiten hinzuweisen ?
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  #10 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 13:21
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AW: juristisch falsche Fallbearbeitung durch Anwalt

also, ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass ich schon jenseit der 50 bin, dazu noch blond und hier temperaturen wie im backofen herrschen .. ich habe verständnisprobleme...

@beneQ: wer ist der schuldner ? der RA ?
der kann sich also nach eintreten eines erfolges (oder halt dessen ausbleiben) raussuchen, was es war ?

in jedem fall hatte er auf die evtl verhängte todesstrafe (jaaaa, die gibt es in germany nicht, ist ja auch fiktiv) keinen einfluß (obwohl er ggf unterlagen verloren, nicht gesichtet, termine verpennt oder was weiß ich noch alles falsch gemacht hat) - dann ist es eben ein dienstvertrag, und keiner kann ihm was tun ??!!

konsequenz: der ratsuchende muß mit einem vorbereiteten zettel erscheinen und sich schriftlich die erfolgsaussichten bestätigen lassen ? (am besten vom notar beglaubigen lassen ...)
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