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Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt

Dies ist eine Diskussion zu Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2004, 14:25
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Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt

Hallo,

kann mir jemand sagen, wieviele Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte ein RA auf seiner Homepage max. angeben darf? Ich meine, dass die auf 5 begrenzt sind. Gibt es dazu ein Urteil?

Danke schon mal und schönes WE!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2004, 20:55
V.I.P.
 
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Ja, da gibt es eine Begrenzung! In der BRAO müsste das stehen, es gibt auch eine Begrenzung wieviel ISP oder TSP es innerhalb der 5 Angaben sein dürfen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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