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Hinterlegung

Dies ist eine Diskussion zu Hinterlegung innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 08:50
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Hinterlegung

Hallo!

Ich habe eine Frage:
Man stelle sich vor, ein Anwalt wickelt fuer seinen Mandanten einen Vergleich ab.
Dafuer eroeffnet er ein Anderkonto.

Nach einiger Zeit ist auf dem Anderkonto nur noch ein Sicherheitseinbehalt. Die Parteien habe jedoch scheinbar kein sonderlich grosses Interesse an der vollstaendigen Abwicklung, weshalb das Ganze nicht weiter voran geht.

Kann der Anwalt das Geld vom Anderkonto einfach beim Amtsgericht hinterlegen und das Mandat beenden oder muss er irgendetwas beachten?

Vielen Dank schonmal vorab!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 10:17
Senior Mitglied
 
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AW: Hinterlegung

sind die mandanten schon einmal aufgefordert worden, sich zu der sache zu äußern, was mit der kohle passieren soll. ich verweise ungern auf die rechtsanwaltkammer, aber die helfen, jedenfalls in meinem BL gerne weiter. und gerade wenn es um die kohle anderer geht sollte man sich da absichern.


ich würde sagen, dass das geht, sofern man auf sein rücknahmerecht verzichtet.......aber nur m.M.
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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