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Gebüren

Dies ist eine Diskussion zu Gebüren innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 00:58
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Gebüren

Darf ein Anwalt in einer Strafrechtsprozess eigenttlich eine Gesamtgebür von 4000€ pauschal in Vorkasse stellen.
Und dann ohne Vorkasse keine sagen ohne Vorkasse keine Vertreteung sagen
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 12:48
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AW: Gebüren

Zitat:
Und dann ohne Vorkasse keine sagen ohne Vorkasse keine Vertreteung sagen

verstehe ich nicht... bitte was meinst Du?

jedenfalls ist der Anwalt berechtigt, für die voraussichtliche entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern (§ 9 RVG)

lg
heini
__________________
§ 3 Telekommunikationsgesetz
Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht;


Schön, dass es Legaldefinitionen gibt!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 01:33
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AW: Gebüren

Zitat:
Zitat von heini555 Beitrag anzeigen

verstehe ich nicht... bitte was meinst Du?

jedenfalls ist der Anwalt berechtigt, für die voraussichtliche entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern (§ 9 RVG)

lg
heini
Er sagte A zahlt ihm Pauschal 4000€ oder er vertritt ihn nicht

Geändert von rechtmöchte (01.06.2010 um 23:42 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 13:12
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AW: Gebüren

Zitat:
Zitat von rechtmöchte Beitrag anzeigen
Er sagte A zahlt ihm Pauschal 4000€ oder er vertritt ihn nicht
Vertreten muß der Anwalt überhaupt keinen Klienten, wenn er nicht will. (Ausgenommen Pflichtverteidigungs-Mandate)

Vereinbarungen über Pauschalhonorare sind grundsätzlich zulässig. Einzelheiten über die möglichen Vergütungs-Arten (Pauschalhonorar, erfolgsabhängiges Honorar, Honorar nach Streitwert) finden sich im RVG, insb. §2 bis 4b.

Kompetente Auskünfte über die Zulässigkeit von anwaltlichen Honorarforderungen erteilt jede Anwaltskammer.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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