Dies ist eine Diskussion zu Gebühren, Gebühren... innerhalb des Forums Standesrecht
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| Gebühren, Gebühren... wie ist dieser fiktive Sachverhalt zu bewerten: Anwalt A vertritt den Mandanten MA gegen MB (vertreten durch Anwalt B). Sie verhandeln über einen Vergleich, als dessen Ergebnis MB eine vierstellige Summe bezahlen soll, incl. anteiliger Gebühren von A. Am Tag X schreibt A: "Jetzt ist der Vergleich geschlossen." Eine früher festgelegte Zahlungsfrist zum Datum T (vor X) hätte 14 Tage betragen, ist aber durch weitere Verhandlungen längst obsolet. Bzgl. Tag X gibt es keine wirksame Zahlungsfrist. Ob der Vergleich tatsächlich wirksam geschlossen wurde lassen wir mal offen. Am Tag Y, 16 Tage nach X, mahnt A den Vergleichsbetrag an und erhöht die Forderung gegenüber MB gleich um seine Gebühren dafür. MB ist nun der Meinung, dass dies unberechtigt war, weil MB sich am Tag Y noch nicht in Verzug befand, sondern höchstens erst durch das Mahnschreiben in Verzug gesetzt wurde. Die unberechtigte Zusatzforderung von A wird wahlweise als Gier oder als bewußtes Druckmittel gegen MB gedeutet: "Sieh her, es wird immer teurer für Dich!" Zwei Fragen zu diesem Beispielsfall: Ist die Einschätzung von MB richtig? Kann dieses Verhalten für A straf- oder standesrechtliche Konsequenzen haben? |
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