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Erstberatung

Dies ist eine Diskussion zu Erstberatung innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2004, 21:06
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Erstberatung

Ist nach der Einführung des RVG die Erstberatungsgebühr von max. 180 Euro gleich geblieben?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2004, 22:07
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Ich habe mal gehört, die wurde auf 190 erhöht.
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2004, 22:20
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Ich habe mal gehört, die wurde auf 190 erhöht.
Achso, die allgemeinen Kostensteigerung ...
Was ist denn eigentlich so teuer? Wenn man für einen Einspruch und 20 min. anwaltliche Vertretung 800 Euro bezahlt ... ??
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2004, 23:15
fob fob ist offline
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Jo, jetzt 190 Euro, VV 2102 RVG, falls Auftraggeber Verbraucher ist.

Gruß,

fob
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 15:44
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Zitat:
Original geschrieben von fob
Jo, jetzt 190 Euro, VV 2102 RVG, falls Auftraggeber Verbraucher ist.

Gruß,

fob
Zahlen Unternehmer bei einer ersten Beratung dann mehr? Die Unterteilung war in der BRAGO aber nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 16:00
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Ganz normale Beratungsgebühr, daher 1/10 bis 10/10 Gebühr (Mittelwert: 5,5/10 Gebühr).

Unterscheidung ist in der Praxis aber weniger dramatisch als man annimmt, da bei geringen Streitwerten die 190 Euro ja stets unterschritten werden und es auch selten bei der Erstberatung bleibt. Meist folgen der ersten weitere Beratungen bzw. der Beratungsauftrag wandelt sich in einen Auftrag bzgl. einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Tätigkeit.

Gruß,

fob
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 16:30
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Was heißt denn 1/10 bis 10/10 der Gebühr? Von welcher Gebühr?

Blicken da die RA's überhaupt noch durch oder kann das nur ein/e Rechtsanwaltsfachangestellte(r) ?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 18:14
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Das ist mal ne lustige Frage.

Da sollte der RA schon durchblicken - mehr als seine nicht anwaltlichen Mitarbeiter.

Hier das alte Gebührensystem zu erläutern, ist ja überflüssig, da nicht mehr wirklich aktuell.

Das neue ist vergleichsweise einfacher gestrickt.

Basis ist stets der Gegenstands- bzw. Streitwert.

Je nachdem wie hoch der Streitwert ist, ist eine volle Gebühr. Beispiel: Streitwert 1000 Euro, volle Gebühr 85 Euro. Oder: Streitwert 10.000 Euro, volle Gebühr 486 Euro.

Je nachdem, was man nun für den Mandanten macht, sind gewisse Gebühren fällig, die einen Bruchteil einer vollen oder deren Vielfaches ausmachen.

Diese Gebühren (praktisch die Preise auf der Speisekarte) findet man im Vergütungsverzeichnis des RVG.

Schlussbeispiel: Für eine außergerichtliche Tätigkeit wird regelmäßig eine 13/10 Gebühr fällig.

Daher bei Streitwert 1000 Euro: 1.3 x 85 Euro.

Gruß,

fob
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  #9 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 18:31
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Danke dir für deine Beispiele

Normalerweise sollte sich seine Fachangestellten damit befassen, der RA hat ja normalerweise andere Dinge zu erledigen
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  #10 (permalink)  
Alt 11.10.2004, 18:52
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In der Praxis erledigt diese Arbeit der Computer. Kanzleiprogramme erkennen heuzutage, was der Anwalt tatsächlich getan hat und stellt daraus mehr oder weniger automatisch die Rechnung zusammen.
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