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Einspruch

Dies ist eine Diskussion zu Einspruch innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 16:31
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Einspruch

Guten Tag,

ich bin neu hier und möchte fragen, ob es für den Beschwerdeführer (Nicht-Jurist) die Möglichkeit gibt, gegen die Entscheidung der Anwaltskammer Einspruch zu erheben.

Wenn ja, mit welcher rechtlichen Grundlage.

Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Supermaria
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 17:30
V.I.P.
 
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AW: Einspruch

Was hat die Kammer denn zu entscheiden gehabt?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 17:40
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AW: Einspruch

Wäre das wichtig? Ich würde nur gerne wissen, ob es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, gegen den Bescheid der Einstellung eines Beschwerdeverfahrens durch eine RA-Kammer Einspruch zu erheben. Ich vermute, daß dies nicht möglich ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 01:11
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AW: Einspruch

DAS KOMMT AUF DIE ART DER EINSTELLUNG AN! ! !
Die RAK ermittelt anhand der StPO, da kann man gegen mancherlei Einstellung sich beschweren, gegen ander nciht.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 08:31
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AW: Einspruch

Im Rahmen der Beschwerde ging es nach Ansicht des Beschwerdeführers um StPO-relevante Themen. Die RAK hat dies in ihrer Entscheidung in "Nebensätzen" verneint, ist in der Kürze des Entscheides nicht wirklich auf den Vorwurf eingegangen, hat sich also aus Sicht des Beschwerdeführers "herausgewunden".

Des weiteren hieß es, daß ein Einspruch gegen den (einen) Entscheid aufgrund der BRAO nicht vorgesehen sei. Wenn das so stimmt, dann ist gut und Ende. Soweit ich weiß, ist eine RAK sowieso grundsätzlich nicht verpflichtet, sich mit einer Beschwerde zu befassen. Dann ergäbe der Satz auch so einen Sinn.

Dennoch die Frage, ob die BRAO tatsächlich einen derartigen Paragraphen beinhaltet.
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