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Dreimal Beratungshilfe für drei Bescheide ?

Dies ist eine Diskussion zu Dreimal Beratungshilfe für drei Bescheide ? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 21.09.2007, 23:44
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Dreimal Beratungshilfe für drei Bescheide ?

Hallo !
Mal angenommen, ein Mandant kommt mit drei Bescheiden vom Arbeitsamt. Alle drei Bescheide sind rechtswirdrig. Gegen jeden Bescheid legt der Anwalt Widerspruch ein. Der Sachverhalt, auf dem die drei verschiedenen Bescheide beruhen, ist immer gleich bzw. ähnlich. Der Unterschied zwischen den Bescheiden ist nur der Bemessungszeitraum. Der erste Bescheid gilt für die Zeit vom 1.1.-31.1., der zweite Bescheid vom 1.2.-31.3. und der dritte Bescheid vom 1.4.-31.5.
Kann der Anwalt nur dreimal Beratungshilfe abrechnen ? Oder nur einmal ? Wenn man bedenkt, daß der Mandant jeden Bescheid von einem anderen Anwalt bearbeiten ließe, würde ja jeder Anwalt für seinen Widerspruch separat Beratungshilfe abrechnen können. Wie ist das zu sehen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2007, 23:25
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AW: Dreimal Beratungshilfe für drei Bescheide ?

Hier ist jeder Fall einzeln zu sehen.

Beratungshilfe kann für jedes Verfahren gesondert beantragt werden. Hier muss aber der RA aufklären und beraten inwieweit dies gemacht werden kann. Dem RA ist es natürlich recht, denn er bekommt 3 * 70 € und vom Hilfsbedürftigen jeweils 10 € oder er erlässt es ihm.
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