Dies ist eine Diskussion zu Doppelvertretung / Befangenheit innerhalb des Forums Standesrecht
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| Doppelvertretung / Befangenheit Eine WEG R vertreten durch eine Verwaltungsgesellschaft S wird gerichtlich durch einen Rechtsanwalt x in verschiedenen Verfahren vertreten von denen noch einige anhängig sind. Die WEG wechselt die Verwaltungsgesellschaft und hat nun die Verwaltung G als Verwalterin bestellt. Die WEG verklagt nun den damaligen Verwalter S. Für diesen S bestellt sich nun der Rechtsanwalt x. Rechtsanwalt X steht somit in anhängigen Verfahren sowohl auf der Seite von der WEG als auch auf der Gegenseite. Hierzu stellt sich für mich die Frage, ob dies ein Interessenkonflikt wäre und insbesondere, wenn ja, wie hier weiter zu verfahren wäre. Hat der Rechtsanwalt ggf. die Pflicht einen Mandanten aufzugeben. Freue mich über Antworten. |
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