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Darf sich ein RA einer Webseite mit zur Mandatsakquisition bedienen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf sich ein RA einer Webseite mit zur Mandatsakquisition bedienen? innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 17.07.2011, 11:11
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Darf sich ein RA einer Webseite mit zur Mandatsakquisition bedienen?

Hi @all. Bin hier neu und rufe hiermit ein herzliches Hallo in die Runde.

Ein fiktiver Fall, der das Sozialrecht (Hartz IV) berührt. Angenommen, Person B stellt unentgeltlich Fälle verschiedener Personen, deren Fälle sich im Sozialrecht, Harz IV, bewegen ins Internet, wobei diese Personen einen Rechtsberatungsschein bzw. PKH nicht bewilligt bekommen haben. Darf die Person B das und darf sich ein RA dieser Datenbank umsonst bedienen und die Person B zwecks einer Mandatsannahme kontaktieren? Person B hat die Kontaktdaten dieser Personen und diese Personen haben der Person B im Vorfeld gestattet, diese Kontaktdaten an einen, an den Fall interessierten, Rechtsanwalt weiterzugeben.

LG aus der Ostfront
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