Dies ist eine Diskussion zu Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? innerhalb des Forums Standesrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? Ein fiktiver Fall, der das Sozialrecht (Hartz IV) berührt. Angenommen, Person A ist mittellos und hat keinen Rechtsberatungsschein bzw. keine PKH bekommen. Darf ein RA diesen Fall nach dem Berufsrecht annehmen, wenn er nur auf eigenes finanzielles Honorarrisiko arbeitet; d.h., wenn er den Fall gewinnt bekommt er sein Honorar, wenn er aber den Fall verliert, bekommt er kein Honorar? Oder seht ihr alternativ noch einen anderen Weg wie A zu einer kostenlosen Rechtsberatung bzw. Prozessvertretung kommt? LG aus der Ostfront |
| |||
| AW: Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? Wieso sollte er das nicht können? Es gibt doch viele Anwälte, die pro bono arbeiten oder auf Erfolgshonorarbasis. |
| |||
| AW: Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? Zitat:
Es gibt aber seit einigen Jahren im RVG eine Regelung, die ein Honorar auf Provisionsbasis zulässt, insbesondere dann wenn ein Mandant anderenfalls wegen des hohen Prozesskostenrisikos auf eine Verfechtung seiner rechtlichen Interessen/Ansprüche verzichten würde.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? Zitat:
Und: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_a...en_080612.html Hierzu habe ich eine Frage: Wer zahlt denn im Erfolgsfalle das zusätzliche Honorar, wenn der Unterlegene die Kosten zu erstatten hat? Speziell interessiert mich der Sachverhalt in Bezug auf Sozialrecht? Der Mandant? Der Unterlegene? |
| |||
| AW: Darf ein RA im Sozialrecht auf eigenes Honorarrisiko arbeiten? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wie lange darf / muss ein Arzt arbeiten ? | Recht, Politik und Gesellschaft | 25.02.2010 16:48 |
| Darf man als Praktikant 8 1/2 Stunden arbeiten? | Arbeitsrecht | 26.11.2009 12:48 |
| Darf ein Anwalt umsonst arbeiten? | Familienrecht | 27.04.2007 20:43 |
| Wann darf ein Unternehmen am WE Arbeiten lassen | Arbeitsrecht | 21.05.2006 13:12 |
| ALGII - Wie "teuer" darf ein eigenes Auto sein? | Sozialrecht | 29.08.2005 08:20 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios