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Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 28.01.2007, 18:32
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Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen

Person A hat mit Person B einen Vertrag abgeschlossen, jeder hatte einen Anwalt zugegen. Der Vartag wird in der Kanzlei des Anwaltes Person A gefertigt und von beiden Anwälten abgesegnet. Beide Anwälte wären Vertragspartner von A+B. Dürften diese Anwälte wechselseitig gegen die Vertragspartner juristisch, evtl. in einer anderen Sache vorgehen ? D.h. dürfte Anwalt von Person B gegen Person A juristisch vorgehen ?

Geändert von pepsifan (28.01.2007 um 19:11 Uhr).
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Alt 10.02.2007, 10:59
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Question AW: Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen

leider ist mir der sachverhalt nicht ganz klar geworden, da er auch das gegenteil der überschrift beschreibt. ich habe es so verstanden:
a beraten durch seinen anwalt x schließt mit b, dieser beraten durch seinen anwalt y, einen vertrag.
nach vertragsschluss streiten sich a und b.
selbstverständlich darf dann anwalt x für a gegen b vorgehen. denn er hat ja schon bei den vertragsverhandlungen a als seinen mandanten vertreten! worin sollte der interessenskonflik liegen?
gruß
w.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 23:27
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AW: Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen

Auch wenn dieser Thread schon 4 Jahre her ist, hab ich dennoch Bock drauf zu antworten. Ob da was kommt oder nicht. Sollte das jetzt noch einer lesen, kann er mich ja korrigieren oder mir sagen, ob das korrekt so ist.

Es gibt jetzt mehrere Varianten wie ich das verstanden habe.

Zum Einen, bezogen auf den Titel, verstehe ich eher das, dass die Frage lautet:
Darf der Anwalt von Mandant A, den eigenen Mandanten anklagen?
Beispiel: Dr. Rens vertritt Peter Pan in einer BGB Klage. Im Anschluss verklagt Dr. Rens Peter Pan in einer Vertragssache.

Sollte das richtig sein, dann sag ich dir: "Ja das darf er, weil Dr Rens in der neuen Klage nicht mehr als Anwalt, sondern als Kläger auftritt und Peter Pan als Angeklagter."

Nächster Fall:
Der Anwalt von Mandant B verklagt Mandant A in einer anderen Sache.
Beispiel: Dr. Öttker ist der Anwalt von Hans Wurst gegen Peter Pan wegen Sachbeschädigung. In einem weiteren Fall, verklagt Dr Öttker Peter Pan wegen Urkundenfälschung.

Sollte auch dieses Verständnis richtig sein, sag ich dir hier: "Auch hier darf Doktor Öttker gegen Peter Pan vorgehen, da Doktor Öttker als Kläger auftritt und nicht als Anwalt von Hans Wurst.
Doktor Öttker dürfte sogar gegen Hans Wurst vorgehen, weil auch hier die Verhältnisse Kläger, Angeklagter vorliegen."

Fazit: Neuer Fall - Neue Teams.

Schönen Gruß
"Der Rechtsinteressierte"
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