Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen innerhalb des Forums Standesrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen Geändert von pepsifan (28.01.2007 um 19:11 Uhr). |
| |||
| leider ist mir der sachverhalt nicht ganz klar geworden, da er auch das gegenteil der überschrift beschreibt. ich habe es so verstanden: a beraten durch seinen anwalt x schließt mit b, dieser beraten durch seinen anwalt y, einen vertrag. nach vertragsschluss streiten sich a und b. selbstverständlich darf dann anwalt x für a gegen b vorgehen. denn er hat ja schon bei den vertragsverhandlungen a als seinen mandanten vertreten! worin sollte der interessenskonflik liegen? gruß w. |
| |||
| AW: Darf ein Anwalt der mal für Mandant A tätig war gegen Mandant A vorgehen Auch wenn dieser Thread schon 4 Jahre her ist, hab ich dennoch Bock drauf zu antworten. Ob da was kommt oder nicht. Sollte das jetzt noch einer lesen, kann er mich ja korrigieren oder mir sagen, ob das korrekt so ist. Es gibt jetzt mehrere Varianten wie ich das verstanden habe. Zum Einen, bezogen auf den Titel, verstehe ich eher das, dass die Frage lautet: Darf der Anwalt von Mandant A, den eigenen Mandanten anklagen? Beispiel: Dr. Rens vertritt Peter Pan in einer BGB Klage. Im Anschluss verklagt Dr. Rens Peter Pan in einer Vertragssache. Sollte das richtig sein, dann sag ich dir: "Ja das darf er, weil Dr Rens in der neuen Klage nicht mehr als Anwalt, sondern als Kläger auftritt und Peter Pan als Angeklagter." Nächster Fall: Der Anwalt von Mandant B verklagt Mandant A in einer anderen Sache. Beispiel: Dr. Öttker ist der Anwalt von Hans Wurst gegen Peter Pan wegen Sachbeschädigung. In einem weiteren Fall, verklagt Dr Öttker Peter Pan wegen Urkundenfälschung. Sollte auch dieses Verständnis richtig sein, sag ich dir hier: "Auch hier darf Doktor Öttker gegen Peter Pan vorgehen, da Doktor Öttker als Kläger auftritt und nicht als Anwalt von Hans Wurst. Doktor Öttker dürfte sogar gegen Hans Wurst vorgehen, weil auch hier die Verhältnisse Kläger, Angeklagter vorliegen." Fazit: Neuer Fall - Neue Teams. Schönen Gruß "Der Rechtsinteressierte" |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anwalt legt Mandat nieder ohne Mandant zu informieren | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 22.09.2010 22:09 |
| Ein Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant | Nachrichten: Recht & Gesetz | 24.09.2008 15:11 |
| Beihilfe zum Meineid für Mandant und Anwalt? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 05.04.2006 17:47 |
| Anwalt lässt Mandant wg. Kostenrechnung sitzen | Kostenrecht | 05.01.2006 15:53 |
| Anwalt / Mandant | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 18.08.2005 23:19 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios