Dies ist eine Diskussion zu Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? innerhalb des Forums Standesrecht
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| Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? möchte mich gerne mit folgender Frage einbringen. Darf ein Anwalt, der vor x Jahren mal Mandant A juristisch vertreten hat, nun als Anwalt von Mandant B gegen Mandant A vorgehen? Wenn möglich wäre für mich die Zeitspanne ab wann das möglich ist, sehr interessant zu erfahren. LG thomas35 |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Nun, der Anwalt kennt den ehemaligen Mandant A und dessen persönliche wie auch finanzielle Situation und könnte dies Wissen doch für seinen Vorteil geschickt nutzen?!! Schließlich gab es mal ein Vertrauensverhältniss zwischen den beiden... Ich bin mir nicht ganz so sicher dass Du Recht hast..... Vielleicht weiß jemand noch etwas?? LG Thomas35 |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? natürlich darf er gegen die person vorgehen! aber wenn er etwas professionell wäre würde er sich um seine stammkunden bemühen |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? Zitat:
Das einzige, was der Anwalt eher nicht darf, ist "die Seiten wechseln", also die Partei, gegen die er A mal vertreten hat, ihrerseits jetzt gegen A zu vertreten. Aber selbst daß wäre möglich, wenn es um einen komplett anderen Zusammenhang ginge.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? Zitat:
Natürlich kann man bei der Rechtsanwaltskammer (einen Anwalts"verband" mag es in D geben, dieser hat allerdings keinerlei Rechtsmacht gegenüber den Anwälten) eine ANzeige erstatten. Zumindest standesrechtlich ist solch ein Vorgehen illegal und wird von der Kammer geahndet. Je nach genauer Fallgestaltung könnte es sich z.B. um Parteiverrat handeln, so daß sogar empfindliche Sanktionen bis hin zum Ausschluß aus der Kammer (faktisches Berufsverbot) in Frage kämen. Die Sache mit dem "weiterhin Honorar beziehen" ist zwar ausgesprochen unwarscheinlich, weil dies sogar strafbar sein würde, aber leider ist ja nicht alles, was strafbar ist, auch unmöglich. (Anders als in: "und also schloß er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf...") In diesem Fall wäre eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft (man darf die aber auch bei der Polizei zu Protokoll geben, wenn man keinen Brief an die StA schreiben will) angebracht.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? Das wäre Parteiverrat, ein Vergehen strafbar nach § 356 Abs. 1 StGB. |
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