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Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen? innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 20:39
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Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Hallo zusammen,

möchte mich gerne mit folgender Frage einbringen.
Darf ein Anwalt, der vor x Jahren mal Mandant A juristisch vertreten hat, nun als Anwalt von Mandant B gegen Mandant A vorgehen? Wenn möglich wäre für mich die Zeitspanne ab wann das möglich ist, sehr interessant zu erfahren.

LG
thomas35
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 20:45
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Zitat:
Zitat von thomas35
Hallo zusammen,

möchte mich gerne mit folgender Frage einbringen.
Darf ein Anwalt, der vor x Jahren mal Mandant A juristisch vertreten hat, nun als Anwalt von Mandant B gegen Mandant A vorgehen? Wenn möglich wäre für mich die Zeitspanne ab wann das möglich ist, sehr interessant zu erfahren.

LG
thomas35
Klar! Warum nicht? Sofern keine Interessenskollission mit dem seinerzeitigen Fall/Sachverhalt besteht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 20:52
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Smile AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Nun,
der Anwalt kennt den ehemaligen Mandant A und dessen persönliche wie auch finanzielle Situation und könnte dies Wissen doch für seinen Vorteil geschickt nutzen?!!
Schließlich gab es mal ein Vertrauensverhältniss zwischen den beiden...
Ich bin mir nicht ganz so sicher dass Du Recht hast.....
Vielleicht weiß jemand noch etwas??

LG
Thomas35
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 20:57
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Zitat:
Zitat von thomas35
Nun,
der Anwalt kennt den ehemaligen Mandant A und dessen persönliche wie auch finanzielle Situation und könnte dies Wissen doch für seinen Vorteil geschickt nutzen?!!
Schließlich gab es mal ein Vertrauensverhältniss zwischen den beiden...
Ich bin mir nicht ganz so sicher dass Du Recht hast.....
Vielleicht weiß jemand noch etwas??

LG
Thomas35
Der Anwalt wird sich hüten dieses Wissen - soweit er sich überhaupt noch erinnern kann - an den jetzigen Mandanten weiter zu geben. Das darf er auch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 18:42
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

natürlich darf er gegen die person vorgehen!
aber wenn er etwas professionell wäre würde er sich um seine stammkunden bemühen
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  #6 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 09:25
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Zitat:
Zitat von thomas35
Schließlich gab es mal ein Vertrauensverhältniss zwischen den beiden...
"Gab" ist das richtige Tempus. Warum läßt sich A im vorliegenden Fall nicht von diesem Anwalt vertreten? Soll der Anwalt verghungern, weil die eine hälfte seiner Mandanten den Anwalt wechselt und die andere Hälfte nur Rechtsstreitigkeiten gegen Ex-Mandanten dieses Anwalts führt? (überspritzt ausgedrückt.

Das einzige, was der Anwalt eher nicht darf, ist "die Seiten wechseln", also die Partei, gegen die er A mal vertreten hat, ihrerseits jetzt gegen A zu vertreten. Aber selbst daß wäre möglich, wenn es um einen komplett anderen Zusammenhang ginge.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 13:17
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Was kann der A tun, wenn der RA so die Seite wechselt? (besonders wenn der RA weiterhin Honorar vom A bezieht!!) Klage beim Anwaltsverband?
"Beim Anwaltsverband" kann man nicht "klagen". Klage ist ein Rechtsmittel, für das ausschließlich die Gerichte zuständig sind.
Natürlich kann man bei der Rechtsanwaltskammer (einen Anwalts"verband" mag es in D geben, dieser hat allerdings keinerlei Rechtsmacht gegenüber den Anwälten) eine ANzeige erstatten. Zumindest standesrechtlich ist solch ein Vorgehen illegal und wird von der Kammer geahndet.
Je nach genauer Fallgestaltung könnte es sich z.B. um Parteiverrat handeln, so daß sogar empfindliche Sanktionen bis hin zum Ausschluß aus der Kammer (faktisches Berufsverbot) in Frage kämen.

Die Sache mit dem "weiterhin Honorar beziehen" ist zwar ausgesprochen unwarscheinlich, weil dies sogar strafbar sein würde, aber leider ist ja nicht alles, was strafbar ist, auch unmöglich. (Anders als in: "und also schloß er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf...")
In diesem Fall wäre eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft (man darf die aber auch bei der Polizei zu Protokoll geben, wenn man keinen Brief an die StA schreiben will) angebracht.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

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  #8 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 14:43
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AW: Darf Anwalt gegen ehemaligen Kunden klagen?

Das wäre Parteiverrat, ein Vergehen strafbar nach § 356 Abs. 1 StGB.
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