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Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung, RA-Zulassung

Dies ist eine Diskussion zu Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung, RA-Zulassung innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 22.09.2006, 15:33
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Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung, RA-Zulassung

RA A ist im Land B zugelassen. Er nimmt einen weiteren Job als Syndikusanwalt in Land C an und stellt für diese zweite Tätigkeit einen Befreiungsantrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser wird mit folgenden Begründungen abgelehnt:

a) RA A sei nicht anwaltlich beschäftigt. Die Tätigkeitsbeschreibung erfülle nicht die Punkte Rechtsentscheidung und Rechtsvermittlung.

b) Für den RA A bestünde zwar eine Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Kammer im Land B, diese Verpflichtung bestünde jedoch nicht aufgrund der Beschäftigung im Land C.

Zu a): Wie muessen die Punkte Rechtsentscheidung und Rechtsvermittlung formuliert werden, damit sie von der gesetzlichen Rentenanstalt anerkannt werden?

Zu b): Kann man eine zweite Zulassung bei der berufsständischen Kammer für den Ort der Beschäftigung beantragen?

Filou2
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