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Anwaltszulassung - an welchem AG/LG

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltszulassung - an welchem AG/LG innerhalb des Forums Standesrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2005, 09:53
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Anwaltszulassung - an welchem AG/LG

Hallo liebes Forum. Ich möchte die Anwaltszulassung beantragen, allerdings weiss ich noch nicht 100 % in welchem LG Bezirk ich tätig sein werde. Kann es da irgendwie zu Problemen kommen, wenn ich als zugelassener Anwalt im LG-Bezirk A schließlich im LG-Bezirk B niedergelassen sein sollte? Wie verhält es sich mit der Zulassung bei einem AG? Vielen Dank für Eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2005, 13:01
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AW: Anwaltszulassung - an welchem AG/LG

Das ist nu wiklich alles kein wirkliches Problem.

1. Der Rechtsanwalt muß an dem Ort des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, eine Kanzlei einrichten. (§ 27 BRAO)

2. Wechselt man nun mit seinem Kanzleisitz in einen anderen Amts- oder Landgerichtsbezirk, so teilt man dies einfach der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. Landesjustizverwaltung (je nachdem, wer in dem Bundesland für die Zulassung zuständig ist) und den Gerichten bei denen man bisher angemeldet war mit. Gleichzeitig meldet man sich entsprechend wieder bei dem neuen Gericht neu an und die Sache ist geregelt. Ist also nicht wirklich kompliziert!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2005, 09:09
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AW: Anwaltszulassung - an welchem AG/LG

muss denn die zulassungsgebühr nochmal entrichtet werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2005, 10:32
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AW: Anwaltszulassung - an welchem AG/LG

Ja!

Die Gebühr ist aber meistens geringer als die Erstzulassungsgebühr.
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