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Abwicklung einer Kanzlei nach Tod

Dies ist eine Diskussion zu Abwicklung einer Kanzlei nach Tod innerhalb des Forums Standesrecht

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Alt 17.03.2010, 10:19
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Abwicklung einer Kanzlei nach Tod

Ein RA stirbt. Ein anderer RA wird zum Abwickler von dessen Kanzlei bestellt (von der Anwaltskammer).
Wie lange kann so eine Abwicklung dauern? Und was genau passiert da?

Ist es normal, wenn ehemalige Mandanten des verstorbenen RA fast ein halbes Jahr nach dessen Tod angeschrieben werden wegen ihrer Akten, oder geht das normalerweise schneller?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 11:22
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AW: Abwicklung einer Kanzlei nach Tod

Beim Suchen im Internet bin ich auf zwei unterschiedliche Zeitangaben gestoßen - die Abwicklung sollte nach einem halben Jahr zu Ende sein bzw. sie sollte nach einem Jahr zu Ende sein, und wenn das nicht reichen würde, müsste der bestellte RA das begründen, weshalb er noch mehr Zeit braucht. Was ist richtig? Die zweite Variante klang zutreffend.

Und: verschafft sich der Abwickler nicht gleich erstmal einen Überblick über die Mandanten - und setzt sich sofort mit ihnen in Verbindung?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 22:54
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AW: Abwicklung einer Kanzlei nach Tod

Ich wüsste auch gerne, ob der mit der Abwicklung beauftragte RA die Akten der Mandanten des verstorbenen Kollegen lesen darf - oder muss er sie ihnen ungelesen übergeben?
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