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Zustimmungsbedürftigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Zustimmungsbedürftigkeit innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 06.10.2009, 19:20
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Zustimmungsbedürftigkeit

Es heißt, dass Gesetze zur Änderung eines Zustimmungsgesetzes ihrerseits zustimmungsbedürftig sind - allerdings nur, wenn Vorschriften geändert werden, die die Zustimmungsbedürftigkeit urpsürnglich begründet haben.

Es heißt jedoch auch, dass allein die ursprüngliche Zustimmungsbedürftigkeit zu einem Gesetz nicht für die Begründung der Zustimmungsbedürftigkeit eines neuen Gesetzes ausreicht.

Was ist konkret der Unterschied?

Sind Kompetenzverschiebungen ein Grund für die Zustimmungsbedürftigkeit?
__________________
Je mehr Käse, desto mehr Löcher.
Je mehr Löcher, desto weniger Käse.
Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse. Oder?!
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