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Zivildienst drogentest

Dies ist eine Diskussion zu Zivildienst drogentest innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 13:51
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Post Zivildienst drogentest

Hi,

Vieleicht kann mir einer weiterhelfen, bei dieser Frage.


Nehmen wir mal an Herr Mustermann macht Zivildienst und ist durch die Musterung durchgekommen (T2)und hat nun ein Büro Ziviplatz. Da bekommt Herr Mustermann eine information das er n ochmal zum Arzt muss wo nochmal die Tauglichkeit festgestellt wird und das kurz nach Dienstantritt. Nur Leider kifft Herr Mustermann viel. Herr Mustermann weiss von seine Zivi Kollegen das ein Urin test bei der untersuchen auf jeden Fall genommen wird. Nun die Frage

1. Wird der Urin auf Cannbis untersucht?

2. Wennn ja und wir nehmen mal an der wer dann Positive. Würde Herr mustermann ausgemuster werden?
Oder dürfte er weitermachen. (Dazu ist zu sagen, dass Herr Mustermann keinen Führerschein hat, und bei Der Zivildieststelle auch sonst nix mit gefährlichen sachen zu tun hat)

P.s Mir ist mal zu Ohren gekommen das es so ein mittel gibt was man voher schlucken kann und dann der test negative wer stimmt das? Würde das herrn mustermann helfen?

Wenn mir diese Fragen einer beantworten würdewer das echt nett

Mfg Mudderegie
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  #2 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 14:10
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AW: Zivildienst drogentest

zu 1) Möglich. Meines Erachtens müßte dies aber Herrn Musterman im Vorfeld mitgeteilt werden. Die Entnahme einer Blutprobe um festzustellen ob der Kandidat akut unter Drogeneinfluss steht ist übrigens eine Körperverletzug und Bedarf der Zustimmung des zu Testenden. (Dies gilt nicht für Drogentests im Strassenverkehr, da offizielle Anordnung)

zu 2) Eher Nein. Erfolgt darüberhinaus eine Meldung des Konsums an die Dienstelle ist dies eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf meines Wissens lediglich eine Tauglichkeit bezüglich bestimmter Tätigkeiten attestieren.

zu 3) Diese Mittel sind nur bedingt wirksam und potentiell schädlich.

(Alle Angaben ohne Gewähr / IANAL)
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 14:32
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AW: Zivildienst drogentest

Zitat:
Zitat von mudderegie
Wennn ja und wir nehmen mal an der wer dann Positive. Würde Herr mustermann ausgemuster werden?
Sehr witzig!!!!!!!!!! Da würde doch jeder Drückerberger vor der Musterung kiffen, was das Zeug hält............
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Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 14:43
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AW: Zivildienst drogentest

Zitat:
Zitat von Goldbart
...will ja auch jeder Drückeberger den Führerschein abgeben müssen...
Weiß ja nicht, wie es in der Schwyz isch, aber hier werden die meisten schon mit 17 gemustert (war zumindest zu meiner Teit so?). Jedenfalls hatte ich da noch gar keinen Führerschein, den man mir hätte wegnehmen können.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

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  #5 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 14:43
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AW: Zivildienst drogentest

Zitat:
Zitat von Goldbart
...will ja auch jeder Drückeberger den Führerschein abgeben müssen...
Woher sollte die Führerscheinstelle davon erfahren? Der Arzt (auch ein Amtsarzt) ist bei Musterung/ Arbeitsmedizinischer Untersuchung an die Schweigepflicht gebunden.

Nachtrag:

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Au...V_2006_225.pdf

Wenn ich das richtig interpretiere, betseht eine Anzeigepflicht des Musterungsarztes, wenn der zu Musternde akut unter Drogeneinfluß steht und mit eigenem Fahrzeug den Musterungsort verlassen will, und sich durch den Arzt nicht davon abhalten lässt. Ansonsten liegt kein anzeigepflichtiger Befund vor.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:06
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AW: Zivildienst drogentest

Zitat:
Zitat von Morta Della
im übrigen:

wären denn Erkenntnisse, die die FS-Stelle aufgrund einer pflichwidrigen Weitergabe durch den Arzt erlangt, unverwertbar ???
Hier fehlt im deutschen Recht (leider) ein Beweisverwertungsverbot (Fruit of the poisonous tree). Falls die FS davon Wind bekommt, muß sie einschreiten. Ob und welche Ansprüche gegen den Arzt aus einer Verletzung der Schweigepflicht entstehen vermag ich nicht einzuschätzen.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:13
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AW: Zivildienst drogentest

Nach dem von mir verlinkten Text, wiegt selbts bei der Kenntniserlangung von Drogenhandel das Interesse des Patienten höher als die Strafverfolgunginteressen des Staates, da zwar eine Fremdgefährdung vorliegt, diese aber minder schwer ist, da sie mit Einverständnis des Gefährdeten erfolgt. Konsum ist lediglich Selbstgefährdung und kein Katalogbestand. (Seite 4 Spalte 2 Abs 2)
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  #8 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:15
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AW: Zivildienst drogentest

Zitat:
Zitat von discord
Ob und welche Ansprüche gegen den Arzt aus einer Verletzung der Schweigepflicht entstehen vermag ich nicht einzuschätzen.
Da geht es um die Rechtsgüterabwägung, und die ist, wie so oft IRL, schwierig.

Ich würde nur einen Patienten mit manifesten Drogensymptomen, der glaubhaft macht, er wolle jetzt fahren, anzeigen. Eine Meldung bei der Führerscheinstelle stände aber niemals zur Diskussion.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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