Dies ist eine Diskussion zu Zitiergebot innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| Zitiergebot ich habe ein Problem bei einer Hausarbeit...und zwar soll die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (BayVersammlG) geprüft werden--- Ich habe in meinem SV ein BayVersammlG das beschlossen wurde und der letzte genannte Artikel sind die Abschluss vorschriften mit dem Inhalt: "Die Grundrechte nach dem GG der BRD und der bayer. Verfassung können durch dieses Gesetz eingeschränkt werden." 1. Handelt es sich hier um einen Verstoß gegen Art. 19 I GG- Zitiergebot? (weil kein konkreter Arikel, welcher eingeschränkt wird, genannt wird) oder 2. muss das ganze über die Verordnungen der Grundrechtseinschränkungen der bayer. Verfassung gelöst werden? Danke schonmal Geändert von lahbckdcn (17.04.2009 um 10:58 Uhr). |
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| AW: Zitiergebot Hallo, wenn mich nicht alles täuscht wurde das bayVersG tatsächlich vor kurzem (zumindest teilweise) für Verfassungswidrig erklärt. Da hilft dir vielleicht das entsprechende Urteil weiter. schau mal hierhin: http://www.bundesverfassungsgericht....bvg09-017.html Wenn du schon nach kurzer Zeit fertig wirst, musst du ggf. mit einem Hilfsgutachten weitermachen. Das ist bei Hasuarbeiten aber eher ungewöhnlich, daher würde ich dir empfehlen, deinen Lösungsweg nochmal zu überdenken. |
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| AW: Zitiergebot Hallo, ja bei meinem Lösungsweg bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, weil man ja die verfassungsmäßigkeit des BayVersammlG prüfen soll und da gibts ja nicht so viele Möglickeiten ;-) Meine Frage war jetzt eben nur, ob bei der oben genannten Abschlussvorschrift insgesamt das Zitiergebot für das BayVersammlG gewahrt wurde, weil ja kein konkreter Artikel genannt wird, der eingeschränkt wird!?! ja klar, falls das zitiergebot nicht gewahrt wurde, dann muss ich die formelle verfassungsmäßigkeit eh verneinen und hilfsgutachterlich weitermachen! |
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