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Zensus 2011

Dies ist eine Diskussion zu Zensus 2011 innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 13:21
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Zensus 2011

Hoi,

ich hab da mal wieder eine Frage an euch. Und zwar startet ja dieses Jahr die Volkszählung in Deutschland, wo man unter anderem auch sehr intime Fragen über sich ergehen lassen muss. Wer nicht teilnimmt, bekommt ein Bußgeld.

Nun meine Frage. Kann man die Beantwortung einzelner Fragen verweigern? Weil meiner Meinung nach würde ein Zwang alle Fragen zu beantworten, egal wie intin sie sind gegen das Grundrecht des Bürgers verstoßen.

Wie seht ihr das?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 13:39
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AW: Zensus 2011

Welche Frage der Volkszählung findest Du denn intim?

PS: Hast Du das hier gelesen? http://de.wikipedia.org/wiki/Volkszählungsurteil , da gibts auch einen Link zum Urteil im Volltext.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 23:01
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von Rebecca H. Beitrag anzeigen
Hoi,

ich hab da mal wieder eine Frage an euch. Und zwar startet ja dieses Jahr die Volkszählung in Deutschland, wo man unter anderem auch sehr intime Fragen über sich ergehen lassen muss. Wer nicht teilnimmt, bekommt ein Bußgeld.
...bei Verweigerung droht ein Bußgeld von € 5000,- (§ 23 BStatG – Bußgeldvorschrift).
Es herrscht Auskunftspflicht. = Zwang -unter Androhung von Strafe.
Persönlichkeitsrechte, informelle Selbstbestimmung etc. abgeschaft.
Div. zugehörige GG-Rechte werden nicht beachtet bzw. sind völlig negiert. -(Bei dem ungültigen GG ohnehin obsolet).
Verfassungsbeschwerde dazu, vom 21.9.2010 erwartungsgemäß nicht zur Entscheidung angenommen bzw. abgelehnt.
Beachtung von Menschenrechten, hat es in der "BRD" eh nie gegeben.

Wir dürfen uns aber "freiwillig" div. unserer Rechte selbst entledigen, um der Strafe zu entgehen. Ist das nix ? Das ist eben "BRD"-"Demokratie".

Sieht man dann was neben dem Datenabgleich mit div. "Ämtern", Behörden, ArGen, Meldestellen etc. noch so an ganz privaten Dingen abgefragt werden soll -(ca. 30% der Haushalte sollen direkt befragt werden) -und diese Daten dann in einer riesen Datenschleuder zusammengefasst und ausgewertet werden, findet man sich als total gläsener Bürger in einer Diktatur wieder. Und zwar ganz ohne Übertreibung.

Ich jedenfalls werde eh nicht überrascht sein, zu was diese "BRD"-Diktatur fähig sein will.
Werde diese Verbrecher ggf. wieder mal daran erinnern müssen, dass sie keinerlei Rechte mir gegenüber haben. Und schon mal gar keine Hoheitsrechte.
Es gibt keine Daten freiwillig, aber natürlich auch keine Bußgelder.

Kann nur jedem raten, sich bloß nicht einschüchtern zu lassen und seine Freiheits -und Persönlichkeitsrechte einzufordern und ggf. auch durchzusetzen.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 12:38
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von Jurafist Beitrag anzeigen
...bei Verweigerung droht ein Bußgeld von € 5000,- (§ 23 BStatG – Bußgeldvorschrift).
Es herrscht Auskunftspflicht. = Zwang -unter Androhung von Strafe.
Persönlichkeitsrechte, informelle Selbstbestimmung etc. abgeschaft.
Div. zugehörige GG-Rechte werden nicht beachtet bzw. sind völlig negiert. -(Bei dem ungültigen GG ohnehin obsolet).
Verfassungsbeschwerde dazu, vom 21.9.2010 erwartungsgemäß nicht zur Entscheidung angenommen bzw. abgelehnt.
Beachtung von Menschenrechten, hat es in der "BRD" eh nie gegeben.

Ich jedenfalls werde eh nicht überrascht sein, zu was diese "BRD"-Diktatur fähig sein will.

Es gibt keine Daten freiwillig, aber natürlich auch keine Bußgelder.

Wir haben zwei Möglichkeiten:


1.)
Wir erkennen das Grundgesetz und die verfassungsmäßige Ordnung an, mit der Folge, das Humungus seine Antwort zutreffend ist.

Darin ist vorgegeben, daß das 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung' ein Ausfluß aus Art 1 und Art 2 GG ist, zum ersten Mal ausformuliert durch das von Humungus zitierte BVerfG-Urteil (Volkszählungsurteil), gegeben ist. Allerdings wirkt dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos sondern in das Recht kann eingegriffen werden, und zwar u. a. durch Gesetz. Ein solches förmliches Gesetz ist das Gesetz zur Erhebung des Mikor-Zensus. Art. 2 Abs. 2 S. 3 lautet: 'In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.'

2.)
Man erkennt die verfassungsmäßige Ordnung nicht an (obwohl sie ja nach Meinung der Mehrheit aller recht und billig denkenden Menschen bejaht wird); sh. Antwort von Jurafist. Dann hätte das zur Folge, daß hier Anarchie herrscht. Das tut es aber nicht!
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Alt 18.04.2011, 23:16
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
[B]

...Man erkennt die verfassungsmäßige Ordnung nicht an (obwohl sie ja nach Meinung der Mehrheit aller recht und billig denkenden Menschen bejaht wird)..
"Verfassungsmäßige Ordnung"...? Naja, wenn man "Meinungen" und die Fakten dazu verwechselt, vermischt...?
Die "Meinung der Mehrheit" aller... ist angesichts der Unwissenheit derer und der reinen Faktenlagen, völlig irrelevant. Es sei denn, es gilt hier Gewohnheitsrecht der Täuschung und der Verbrechen.

Nach den tatsächlichen, rechtlichen Fakten, haben wir nichtmal ein gültiges GG. Von einer durch den Souverän legitimierten Verfassung, mal ganz zu schweigen.
Beispele der Fakten dafür, dass nichtmal das GG heute noch gültig ist, gibt es einige... Soll ich ein Paar mal aufzeigen..?

Ohne gültige Verfassung, -der strafbewährte Zwang einer Firma, seine intimsten Daten preisgeben zu müssen... Wie völlig krank ist das denn ?? Diese Stasi V.2.0 -Typen sollen nur kommen - -die atme ich kurz mal ein, aber ungefiltert -und da mache ich mir einen extra Spass draus.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2011, 23:28
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von Jurafist Beitrag anzeigen
Beispele der Fakten dafür, dass nichtmal das GG heute noch gültig ist, gibt es einige... Soll ich ein Paar mal aufzeigen..?
Nee, Danke! So einen Blödsinn haben Sie ja schon an anderer Stelle versucht zu verkaufen.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 00:31
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Nee, Danke! So einen Blödsinn haben Sie ja schon an anderer Stelle versucht zu verkaufen.
"Verkaufen" will ich hier garnix.
Auf etwas aufmerksam machen -zur eigenen Prüfung, schon eher.

"Blödsinn" ?
Du bist aber "sehr schön konditioniert/domestiziert". Willst ja nichtmal Wahrheiten wissen, ignorierst sie einfach. Sehr schön. Genau wie vom System gewollt.
Individuelle Freiheitsrechte, eigene Persönlichkeitsrechte usw. Na und, was ist das schon im Vergl. zu der Zugehörigkeit in der Uni-Matrix, wo alles so einfach, so wohlig warm ist, wo man nicht selber denken braucht. Da ist der eine Gedanke der Mehrheit, der uns sagt was richtig ist... das ist toll, so einfach alles, ja so schön... Man muss sich nur anpassen und Weisungen befolgen, da bleibst Du nur zu gern...
(Erinnert mich irgendwie an Star Trek TnG -Die Borg)
---

Ist schon klar, ich aktzeptiere das, wollte nicht stören, sorry. Viel Spass noch in der Matrix.
Aber evtl. möchte die TE u.a. da mehr wissen ? Oder lieber doch nicht ??
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Alt 19.04.2011, 00:35
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AW: Zensus 2011

Zitat:
Zitat von Jurafist Beitrag anzeigen
wollte nicht stören
Hast du aber!
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  #9 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 00:46
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Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Hast du aber!
Aber "aufgeweckt" habe ich dich ja anscheinend nicht.
Also sorry nochmals und schlaf weiter.
Gute Nacht.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 09:26
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Zitat:
Zitat von Jurafist Beitrag anzeigen
Nach den tatsächlichen, rechtlichen Fakten, haben wir nichtmal ein gültiges GG.
Gäääähnnnn .....

Auch durch ständige Wiederholung wird aus Schwachsinn keine wahre Aussage.

Möglicherweise kann bei Wahnvorstellungen ja ein Psychiater helfen.

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