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werturteil oder tatsache

Dies ist eine Diskussion zu werturteil oder tatsache innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 12:20
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werturteil oder tatsache

Ich hätte eine kleine Frage

Fall
Ein Sachverständige schaltet Anzeigen in Tageszeitungen mit dem Slogan
,,Gutachten, die ihren Erfolg garantieren!“.
Frage
Beinhaltet der Slogan einen Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung?

Wenn der Slogan einen Werturteil beinhaltet,dann wäre die Werbung unzulässig. Aber ich muss so argumentieren, dass die Werbung zulässig wäre...


Danke!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 12:34
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AW: werturteil oder tatsache

Zitat:
Zitat von Deli Beitrag anzeigen
Slogan
,,Gutachten, die ihren Erfolg garantieren!“.
Definitionen:
Tatsache: Dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit.

Werturteil: Ist eine subjektive Einschätzung, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit als Sache persönlicher Überzeugung dargestellt wird.

Der Slogan passt nur auf Werturteil.

Aber ist das alles was du an Sachverhalt hast? Man könnte durchaus in Richtung zulässiger Werbung argumentieren, wenn das Werturteil aufgrund einer Tatsache (die natürlich mit genannt wird) erfolgt ist.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 12:46
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AW: werturteil oder tatsache

Ne,da steht nur, dass der Sachverständige aufgrund zurückgehender Aufträge Anzeigen in Tageszeitungen mit dem Slogan veröffentlicht.

Ich glaub dann muss ich anders argumentieren. Die Werbung ist berufswidrig.

Vielen dank für die Hilfe!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 14:09
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AW: werturteil oder tatsache

Noch eine Frage
Ich hab jetzt bei der Verhältnismäßigkeit argumentiert, dass die Werbung nicht dem Gebot der sachlichkeit entspricht udn somit die Werbung berufswidrig ist.
Aber kann ich dann beim Bestimmtheitsgebot argumentieren,dass das Gericht den zweck der Werbung verkannt hat ? Dieser zielt gerade darauf ab, neue Kunden zu werben, also Klienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen.Somit enthalten die Werbungen nicht nur sachliche Berichte.
Kann die verf.beschwerde dann doch noch begründet sein?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 14:50
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AW: werturteil oder tatsache

Zitat:
Zitat von Deli Beitrag anzeigen
Noch eine Frage
Ich hab jetzt bei der Verhältnismäßigkeit argumentiert, dass die Werbung nicht dem Gebot der sachlichkeit entspricht udn somit die Werbung berufswidrig ist.
???
Du kennst die Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Akt der öffentlichen Gewalt ist nicht die Werbung!! Sondern das Gesetz bzw. der Einzelakt. Und dieser muss verhältnismäßig sein.

Was ist denn bei dir der Eingriff? Ich nehme mal an du prüfst den Schutzbereich von Art. 12 GG?!
Dann solltest du nach dem Stichwort: Drei-Stufen-Theorie mal suchen.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 15:00
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AW: werturteil oder tatsache

Ja klar, das Urteil des Gerichts, das die Werbung verbietet, ist unverhältnismäßig.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 08:27
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AW: werturteil oder tatsache

ich habe zwar keine ahnung, worüber die experten diskutieren, fage mich aber, was sagt der satz korrekt aus ?

Zitat:
Gutachten, die ihren Erfolg garantieren
die gutachten garantieren ihren eigenen erfolg ???
("ihre" ist klein geschrieben)
was würde das konkret bedeuten ????

wenn der satz, so wie er da steht kritisiert wird, kann man sich später vor gericht ggf mit einem druckfehler rausreden ("Sie") großgeschrieben ????
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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