Dies ist eine Diskussion zu werturteil oder tatsache innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
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| werturteil oder tatsache ![]() Fall Ein Sachverständige schaltet Anzeigen in Tageszeitungen mit dem Slogan ,,Gutachten, die ihren Erfolg garantieren!“. Frage Beinhaltet der Slogan einen Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung? Wenn der Slogan einen Werturteil beinhaltet,dann wäre die Werbung unzulässig. Aber ich muss so argumentieren, dass die Werbung zulässig wäre... Danke!!! |
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| AW: werturteil oder tatsache Definitionen: Tatsache: Dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit. Werturteil: Ist eine subjektive Einschätzung, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit als Sache persönlicher Überzeugung dargestellt wird. Der Slogan passt nur auf Werturteil. Aber ist das alles was du an Sachverhalt hast? Man könnte durchaus in Richtung zulässiger Werbung argumentieren, wenn das Werturteil aufgrund einer Tatsache (die natürlich mit genannt wird) erfolgt ist.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: werturteil oder tatsache Ne,da steht nur, dass der Sachverständige aufgrund zurückgehender Aufträge Anzeigen in Tageszeitungen mit dem Slogan veröffentlicht. Ich glaub dann muss ich anders argumentieren. Die Werbung ist berufswidrig. Vielen dank für die Hilfe! |
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| AW: werturteil oder tatsache Noch eine Frage Ich hab jetzt bei der Verhältnismäßigkeit argumentiert, dass die Werbung nicht dem Gebot der sachlichkeit entspricht udn somit die Werbung berufswidrig ist. Aber kann ich dann beim Bestimmtheitsgebot argumentieren,dass das Gericht den zweck der Werbung verkannt hat ? Dieser zielt gerade darauf ab, neue Kunden zu werben, also Klienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen.Somit enthalten die Werbungen nicht nur sachliche Berichte. Kann die verf.beschwerde dann doch noch begründet sein? |
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| AW: werturteil oder tatsache Zitat:
Du kennst die Verhältnismäßigkeitsprüfung? Akt der öffentlichen Gewalt ist nicht die Werbung!! Sondern das Gesetz bzw. der Einzelakt. Und dieser muss verhältnismäßig sein. Was ist denn bei dir der Eingriff? Ich nehme mal an du prüfst den Schutzbereich von Art. 12 GG?! Dann solltest du nach dem Stichwort: Drei-Stufen-Theorie mal suchen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: werturteil oder tatsache Ja klar, das Urteil des Gerichts, das die Werbung verbietet, ist unverhältnismäßig. |
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| AW: werturteil oder tatsache ich habe zwar keine ahnung, worüber die experten diskutieren, fage mich aber, was sagt der satz korrekt aus ? Zitat:
("ihre" ist klein geschrieben) was würde das konkret bedeuten ???? wenn der satz, so wie er da steht kritisiert wird, kann man sich später vor gericht ggf mit einem druckfehler rausreden ("Sie") großgeschrieben ????
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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