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Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon

Dies ist eine Diskussion zu Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 15.12.2009, 21:54
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Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon

Mit dem 1.12.09 ist ja der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Unter anderem steht da drinnen dass die Charta der Grundrechte der EU rechtskräftig wird.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0016:DE:PDF

Dort steht in Artikel 22:
Zitat:
Gleichheit von Frauen und Männern
Die Gleichheit von Frauen und Männern ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.
Demnach wäre die Wehrpflicht - Artikel 12a GG EU-Verfassungswidrig.

Wieweit stimmt meine Überlegung, wo übersehe ich etwas?
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Alt 15.12.2009, 22:19
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AW: Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon

Die in Deutschland praktizierte Befreiung der Frauen von der Wehrpflicht wäre doch die "Beibehaltung" von Vergünstigungen für das "unterrepräsentierte Geschlecht" und damit nicht EU-widrig.

Erst einmal die Gleichheit von Mann und Frau in vielen anderen Gebieten, wo sie dringender nottut, durchsetzen, dann können wir irgendwann überlegen, ob die dann im übrigen gleichgestellten Frauen dereinst auch mal wehrpflichtig werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2009, 23:43
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AW: Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
Die in Deutschland praktizierte Befreiung der Frauen von der Wehrpflicht wäre doch die "Beibehaltung" von Vergünstigungen für das "unterrepräsentierte Geschlecht" und damit nicht EU-widrig.

Erst einmal die Gleichheit von Mann und Frau in vielen anderen Gebieten, wo sie dringender nottut, durchsetzen, dann können wir irgendwann überlegen, ob die dann im übrigen gleichgestellten Frauen dereinst auch mal wehrpflichtig werden.
Es wird von spezifischen Vergünstigungen gesprochen. Soweit ich das verstanden habe könnte man sagen, dass Frauen keinen Wehrdienst leisten müssen da dieser sportlich anspruchsvoll ist und Frauen in diesem Bereich biologische Defizite haben. Dies trifft aber keineswegs auf den Zivildienst zu. Artikel 53 der Charta legt jedoch ausdrücklich das „Günstigkeitsprinzip“ fest, wonach die Grundrechtecharta in keinem Fall eine Verschlechterung der Grundrechtslage für den Einzelnen bedeuten darf.Das heißt man könnte Frauen zu keinem Zivildienst verpflichten(Soweit ich das verstanden habe).
Laut meiner Interpretation dürfte die gegenwärtige Lage aber nicht so bleiben wie sie ist. Nun könnte man auf die Idee kommen nur den Zivildienst zu entfernen, da nur hier keine spezifischen Begünstigungen angebracht sind. Das hätte allerdings wieder eine Verschlechterung der Grundrechtslage für den Einzelnen zur Folge womit man zum Schluss kommt, dass man Wehrpflicht komplett abschaffen müsste.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 20:26
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AW: Wehrpflicht und Vetrag von Lissabon

Zitat:
Zitat von BeneQ
Art. 22 Grundrechtecharta gilt nicht für die deutsche Wehrpflicht, da es sich dabei nicht um die "Durchführung des Rechts der Union" handelt. Vgl. Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Charta.
Da muss ich dir jetzt leider Recht geben.

Allerdings steht da
Zitat:
Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
.
Dann würde es zumindestens für EU-Gerichte gelten. Und falls es irgendwann mal zu einer Klage kommen sollte müsste das zuständige Gericht diese geschlechtliche Gleichberechtigung beachten.
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