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Wehrpflicht und Auslandsjahr

Dies ist eine Diskussion zu Wehrpflicht und Auslandsjahr innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

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Alt 30.11.2009, 01:32
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Wehrpflicht und Auslandsjahr

Ein Schüler A entscheidet sich für ein Auslandsjahr während der 11. Klasse / 17. Lebensjahr. Er verlässt die BRD noch während seines 17. Lebensjahres. Nun schreibt ihm das KWEA, dass er einen Antrag stellen muss und bezieht sich auf §3 Abs.2. das KWEA weiß aber nicht, wann Schüler A die BRD verlassen hat und deswegen fragt sich Schüler A jetzt ob er überhaupt einen Antrag einreichen muss, da sich o.g. Paragrafenabsatz auf männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres bezieht.
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Alt 25.01.2010, 22:48
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AW: Wehrpflicht und Auslandsjahr

Ich kenne zwar die KWEA ihres Bezirkes nicht, aber Ihrem Wortlaut nach bezieht sich der Paragraf auf männl. Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
Da Person A zur Zeit des Auslandsaufenthaltes 17 Jahre alt ist, hat diese das 17. Lebensjahr bereits vollendet und steht damit "nach Vollendung des 17. Lebensjahres."
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