Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wann ist der Einzelakt zu prüfen ?

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist der Einzelakt zu prüfen ? innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 15:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tom1992 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Red face Wann ist der Einzelakt zu prüfen ?

Ich bin im 2. Semester und mir gelingen die Fallprüfungen weitestgehend sehr gut. Einzig die Tatsache, ob ich den Einzelakt nun prüfen soll oder nicht, kostet mich immer Zeit und Punkte. Grundsätzlich muss man den Prüfungsmaßstab des BVerfG bei Urteilsbeschwerde angeben - das Problem ist - in fast jedem Fall steht etwas über die Erschöpfung des Rechtswegs - muss ich dann immer den Prüfungsmaßstab benennen ?

Weiterhin gab es einen Fall - da musste eine Schulverordnung geprüft werden - also Ermächtigungsgrundlage, formell Verf.mäßigkeit, Wesentlichkeitslehre etc - da ist es mir klar - da war ja auch kein Gesetz angegeben.

Wenn aber z.B. die Behörde eine Versammlung verbietet oder eine Apotheke nicht zulässt und dann auf ein im Sachverhalt abgedrucktes Gesetz verwiesen wird - muss ich dann das Gesetz und den Einzelakt prüfen ? Im Apothekenfall habe ich den Einzelakt überflüssigerweise geprüft - weil gesagt wurde, das Gesetz sei verfassungswidrig ...

Bitte geben sie mir Indizien im Sachverhalt, die auf bestimmte Konstellationen hindeuten.

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 08:26
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Wann ist der Einzelakt zu prüfen ?

Der Einzelakt der Behörde ist in solchen Fällen ja immer der Grund aller weiteren Prüfungen, weil allein dieser einen unmittelbaren Eingriff in Rechte des Betroffenen bedeutet. Man sollte daher in jedem Fall kurz prüfen bzw. wenigstens erwähnen, dass der jeweilige Einzelakt auf einer bestimmten Rechtsgrundlage beruht. Wenn sich hier bei der Subsumtion keine Probleme ergeben, kann man das ganz kurz fassen und dann die Prüfung vornehmen, ob die betr. Rechtsgrundlage ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 09:08
Star Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 590
100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (590 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: Wann ist der Einzelakt zu prüfen ?

Als, wenn der komplette Eingriff auf einem Gesetz beruht, muss man nur dieses Gesetz prüfen. (z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird eingeführt)

Wenn es einer behördlichen Entscheidung bedarf (z.B. Die Behörde "kann" die Ausübung eines Gewerbes verbieten) oder wenn es einen solchen Bescheid gibt (z.B. man wehrt sich nicht gleich gegen das Geschwindigkeitsbegrenzungs-Gesetz sondern gegen den Bußgeldbescheid) dann muss man den Einzelakt nach dem Gesetz prüfen.

Hier muss man dann ansprechen, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist etc. Wirklich prüfen muss man den Einzelakt aber wohl nur, wenn es noch eine Chance gibt, dass es anders ausgeht, als nach der Gesetzesprüfung.

Also, wenn das Gesetz verfassungswidrig ist: Einzelakt kann das auch nicht mehr retten
Gesetz ist Verfassungskonform und gewährt 0 Spielraum für den Einzelakt (also keine "kann" Bestimmung für die Behörde): Einzelakt auch OK, weil er ja nur das widergibt, was das Gesetz vorschreibt
Bei verfassungskonformen Gesetz mit Spielraum oder z.B. Härtefallklauseln: Prüfung des Einzelaktes notwendig

Aber ich glaube das gibt es auch irgendwie Ausnahmen. Also wenn das Gesetz keinen Spielraum lässt, aber es in einem konkreten Fall einfach ein zu krasser Eingriff ist, kann das über den Einzelakt noch geprüft werden glaube ich. (So irgendwie war das, als wir in der Vorlesung die Eigentumsgarantie behandelt haben)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 09:30
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Wann ist der Einzelakt zu prüfen ?

Wenn ein Einzelakt vorhanden ist, sollte man auch in offenkundigen Fällen zumindest kurz erwähnen, dass dieser Akt sich auf die betr. Rechtsgrundlage stützt (deren Vefasungsmäßigkeit ggf. dann geprüft wird). Das gilt auch bei sog. gebundenen Verwaltungsakten, die keinen Ermessensspielraum gewähren. Auch solche Einzelakte (Eingriffe in Rechte) müssen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (legitimer Zeck - geeignet - erforderlich - angemessen) entsprechen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einzelakt, gesetz, urteil, verfassungsbeschwerde, wesentlichkeitstheorie

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Herzkrank ans Steuer: wann unbedenklich, wann womöglich gefährlich? Nachrichten: Wissenschaft 18.02.2011 11:00
Wann § 34 und § 35 prüfen? Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.07.2010 11:55
Ab wann kann man den Geisteszustand einer Person prüfen lassen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.06.2010 20:14
Wann ist eine Schöpfung ein Werk in Frankreich? Wann gilt franz. Urheberrecht? Europarecht 23.04.2008 16:05
Zahnimplantate: Wann implantieren - wann versorgen - wann belasten? Nachrichten: Wissenschaft 01.12.2006 12:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Staats- und Verfassungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN