Dies ist eine Diskussion zu Wann hat jmd. Anspruch auf Förderung aus Kulturförderabkommen (+ abstrakte Normenkontrolle/Bund-Länder-Streit) innerhalb des Forums Staats- und Verfassungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wann hat jmd. Anspruch auf Förderung aus Kulturförderabkommen (+ abstrakte Normenkontrolle/Bund-Länder-Streit) BRD schließt völkerrechtlichen Vertrag mit Staat X. Es ist ein Kulturfördervertrag und betrifft Bundesland F. (Es geht um eine Gruppe die in beiden Staaten vorkommt und eben "erhalten bleiben und gefördert werden soll") Der Kulturfördervertrag lautet: (1) Die Vertragsparteien sind bestrebt zu Unterstützen etc. (2) Die Vertragsparteien werden sich bemühen... zu diesem Zweck werden sie staatliche und nichtstaatliche Insitutionen zu unterstützen. (3) die Vertragsparteien ermutigen Institutionen in ihren Länder, die Ziele des Abkommens zu erreichen durch: a-c) ... d) Theatervorstellungen Das bundesland F hat übrigens dem Vertag zugestimmt! Das Gesetz ist in Kraft getreten. Ich habe folgendes Problem. Ich hatte weder Staatsorga noch Völkerrecht. Gerade mal die Grundrechte hatte ich. Die Landesregierung möchte nun beim Bundesverfassungsgericht gegen diesen Vertrag vorgehen. Mit Aussicht auf Erfolg? Jetzt frage ich mich, wie kann die Landesregierung dies tun kann? Evtl. abstrakte Normenkontrolle und Bund-Länder-Streit oder noch irgendwas oder nur abstrakte Normenkontrolle? Aber meine wichtigste Frage überhaupt: Ein Theaterbesitzer, der in der Sprache dieser bestimmten Gruppe Theaterstücke aufführt möchte gerne aus diesem völkerrechtlichen Vertrag 50.000 als Förderung. Er geht zur Landesbehörde und beantrag dort diese Förderung. Er beruft sich auf den Völkerrechtlichen Vertag (2) und (3) (seiner Meinung nach hat er daraus schon einen Anspruch) Zusätzlich beruft er sich auf Kunstfreiheit(Art.5 III GG) und auf Artikel X der Landesverfassung F bei der es im Abschnitt "Grundrechte und Staatsziele" heißt: soviel dass sich eben das Bundesland auch verpflichtet die Sprache und die Kultur dieser Gruppe zu fördern. Die Landesbehörde wendet gegen gegen die Ansprüche des Theaterbesitzer ein, dass sich aus dem Vertrag kein Anspruch ergeben könne; zum einem fehle dem Bund die Kompetenz zur bundesgesetzlichen Begründund derartiger Ansprüche, zum anderen sei die Bestimmung zu unbestimmt formuliert. Auch aus dem Verfassungsrecht folgen keine unmittelbaren ansprüche auf Kulturförderung der Gruppe. Was mache ich nun damit???? (ich habe schon geprüft, ob der Staat überhaupt solche Verträge abschließen darf) Ich weiß (sollte es nicht so sein bitte verbessert mich), dass Staatsziele nicht eingehalten werden müssen... es reicht wenn irgendetwas dafür getan wird. Bei der Kunstfreiheit besteht keine Anspruch auf Förderung. Das müsste im GG sonst genau geregelt sein oder? (zumindest hab ich das irgendwo aus einen Buch und irgendsowas in er Art würde ich hinschreiben) ABER wie wirkt denn nun der völkerrechtliche Vertrag.. Kann er sich auf irgendwas daraus berufen?! ich bin dermeinung ihm steht nichts zu...aber ich weiß auch nicht, ob das Land regeln müsste und Gesetze erlassen müsste etc. Ich hab davon keinen Plan... Oder muss da dann irgendwas rein von dieser Transformation?! aber das bringt mir immer noch nichts weil ich einfach nicht weiß wer eine Regelung erlassen muss. Beim Bafög etc. ist ja auch geregelt - der und er hat Anspruch wenn er dies und das erfüllt. Also wenn mir jemand helfen könnte, dann wäre das mehr als Klasse!!! Vielen Dank im voraus. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| bund länder streit neben abs. normenkontrolle | Staats- und Verfassungsrecht | 22.02.2011 10:51 |
| Begründetheit Bund - Länder Streit | Staats- und Verfassungsrecht | 19.02.2011 12:15 |
| Abstrakte Normenkontrolle oder Bund-Länder-Streit? | Öff-Recht - Examensvorbereitung | 31.08.2009 14:38 |
| Bund-Länder-Streit? | Öffentliches Recht - Hausarbeiten | 05.08.2007 19:00 |
| Bund-Länder-Streit iVm EuropaR? | Staats- und Verfassungsrecht | 24.02.2007 13:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios